Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 803

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 803 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 803); Recht und Pflicht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder Art. 38 b) Was in Art. 38 Abs. 4 Satz 2 als Anspruch der Eltern bezeichnet wird, ist nach § 42 34 Abs. 4 FGB deren Pflicht. Danach sollen nämlich die Eltern bei der Erfüllung ihrer Erziehungsaufgaben und zur Gewährleistung einer einheitlichen Erziehung eng und vertrauensvoll mit der Schule, anderen Erziehungs- und Ausbildungseinrichtungen, mit der Pionierorganisation Ernst Thälmann und der FDJ Zusammenarbeiten und diese unterstützen. c) Die wichtigsten Institutionen für das Zusammenwirken von Eltern und Schule bei 35 der Erziehung der Kinder sind die Elternbeiräte. Im Gegensatz zur Verfassung von 1949 (Art. 37 Abs. 3) sind sie in der Verfassung von 1968/1974 nicht erwähnt. Sie bestehen aber auf der Grundlage der einfachen Gesetzgebung. Die Elternbeiratsverordnung vom 15.6. 196629 bezeichnet den Elternbeirat als demokratisch gewähltes Organ der Eltern und Vertretung aller Eltern der Schüler einer Schule. Er wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Anzahl seiner Mitglieder richtet sich nach der Zahl der Eltern der Schüler sowie nach den Erfordernissen der jeweiligen Schule. Voraussetzung für die Wahl ist, daß die Eltern die sozialistische Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule aktiv unterstützen. Mitglieder, die ihre Aufgabe nicht erfüllen, können auf Beschluß des Elternbeirats von ihrer Funktion entbunden werden. Damit wird Sicherheit geschaffen, daß grundsätzlich Kontroversen zwischen Elternbeirat und Schule nicht entstehen können. Die Aufgabe des Elternbeirates besteht nicht in einer Interessenvertretung, innerhalb der die spezifischen Belange der Familie zur Geltung gebracht werden könnten. Er hat vielmehr in erster Linie die Bereitschaft und Initiative der Eltern zu fördern und sie auf die aktive Unterstützung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule, auf die sozialistische Erziehung der Kinder in der Familie, auf die Unterstützung einer inhaltsreichen und interessanten Tätigkeit der Freien Deutschen Jugend und der Pionierorganisation Ernst Thälmann, auf die Zusammenarbeit mit den an der Erziehung beteiligten gesellschaftlichen Kräften zu lenken. Damit soll er seinen Anteil für das einheitliche Zusammenwirken von Familie und Schule bei der Bildung und Erziehung der Kinder zu allseitig entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten leisten. Für die Schulklassen bestehen Klassenelternaktive, denen ein vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Lehrern und Eltern der Klasse ihrer Kinder sowie mit den Erziehern und den Grup-pen-Pionierleitern bzw. FDJ-Sekretären im gleichen Sinne obliegt. d) Bei Schwierigkeiten in der Erziehung ihrer Kinder können sich die Eltern ver- 36 trauensvoll an die Einrichtungen der Vorschulerziehung und des Gesundheits- und Sozialwesens, die Schule, den Elternbeirat, die Organe der Jugendhilfe (s. Rz. 44 zu Art. 25), die gesellschaftlichen Organisationen (s. Rz. 17-28 zu Art. 3) und Kollektive oder die Ehe- und Familienberatungsstellen wenden und deren Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen (§ 49 Abs. 2 FGB). 4. Jugendhilfe. Kommen die Eltern ihren Verpflichtungen nicht nach und wird da- 37 durch die Erziehung und Entwicklung oder die Gesundheit des Kindes gefährdet und können sie auch bei gesellschaftlicher und staatlicher Unterstützung der Eltern nicht gesichert werden - das gilt auch dann, wenn wirtschaftliche Interessen des Kindes gefährdet 29 Verordnung über die Elternvertretungen an den allgemeinbildenden Schulen - Elternbeiratsverordnung vom 15. 11. 1966 (GBl. II S. 837), die die Verordnung über die Eltembeiräte an den allgemeinbildenden Schulen (Elternbeiratsverordnung) vom 7. 1. I960 (GBl. I S. 37) sowie die Zweite Verordnung dazu vom 23. 10. 1963 (GBl. II S. 736) ablöste. 803;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren. Die bisherigen Darlegungen machen deutlich, daS die weitere Vervollkommnung der Zusammenarbeit der tschekistischen Bruderorgane im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitstrecken wirkenden einsetzbaren und anderen gesellschaftlichen Kräfte, wie die freiwilligen Keifer der die entsprechend in die Lösung der Aufgaben einbezogen und von der für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten.

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