Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 802

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 802 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 802); Art. 38 Grundrechte und Grundpflichten der Bürger Unterstützung der Selbstabtreibung, nicht jedoch die Selbstabtreibung - §§ 153 bis 155 StGB) sowie die Doppelehe (§ 156 StGB). III. Recht und Pflicht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder 1. Charakter und Inhalt des Rechts. 29 a) Das Recht ist ein subjektives Recht im marxistisch-leninistischen Verständnis. Es stellt eine Entfaltung des persönlichen Status des Bürgers dar (§ 30 Abs. 1) (s. Rz. 4 zu Art. 30). Wie dieser persönliche Status ist auch das Recht der Eltern auf Erziehung der Kinder in Substanz und Zielsetzung durch die sozialistische Gesellschafts- und Staatsordnung beschränkt (s. Rz. 3 zu Art. 30). 30 b) Die Beschränkung des Rechts besteht darin, daß das Erziehungsziel nicht von den Eltern gewählt werden darf, sondern durch die sozialistische Gesellschafts- und Staatsordnung bestimmt wird. Das ist mit der Wendung in Art. 38 Abs. 4 Satz 1 gemeint, derzu-folge die Kinder zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu staatsbewußten Bürgern erzogen werden sollen. Das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder entspricht also nicht naturrechtlichen Vorstellungen. 31 c) Die Erziehungsziele waren schon vor dem Erlaß der Verfassung in § 3 Abs. 1 FGB formuliert: Es ist die vornehmste Aufgabe der Eltern, ihre Kinder in vertrauensvollem Zusammenwirken mit staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zu gesunden und zu lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu aktiven Erbauern des Sozialismus zu erziehen. Noch mehr wird das Erziehungsziel in § 42 Abs. 2 FGB verdeutlicht. Danach ist es Ziel der Erziehung der Kinder, sie zu geistig und moralisch hochstehenden und körperlich gesunden Persönlichkeiten heranzubilden, die die gesellschaftliche Entwicklung bewußt mitgestalten. Durch verantwortungsbewußte Erfüllung ihrer Erziehungspflichten, durch eigenes Vorbild und durch übereinstimmende Haltung gegenüber den Kindern sollen die Eltern diese zur sozialistischen Einstellung zum Lernen und zur Arbeit, zur Achtung vor den arbeitenden Menschen, zur Einhaltung der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens, zur Solidarität, zum sozialistischen Patriotismus und Internationalismus erziehen. Der harte Kern ist, wie Götz Schlicht (Das Familien- und Familienverfahrensrecht ., S. 151) feststellte, daß den Eltern aufgegeben wird, ihre Kinder zur marxistisch-leninistischen Auffassung zu erziehen, und es belanglos ist, ob sie damit einverstanden sind oder nicht. 32 2. Das Recht der Eltern auf Erziehung der Kinder bildet mit der Pflicht dazu im Sinne der marxistisch-leninistischen Grundrechtskonzeption eine Einheit (s. Rz. 17-20 zu Art. 19). 3. Zusammenwirken mit gesellschaftlichen und staatlichen Organen. 33 a) Art. 37 Abs. 4 Satz 2 stellt das Gegenstück zu Art. 25 Abs. 6 dar. Während hier den Eltern ein Anspruch auf ein enges und verantwortungsvolles Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen und staatlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen gegeben wird, wird dort dem Staat und den gesellschaftlichen Kräften aufgegeben, in gemeinsamer Bildungs- und Erziehungsarbeit die Aufgaben zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung zu sichern. 802;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie beim Erkennen der Hauptangriff spunkte, der Methoden des Gegners sowie besonders gefährdeter Personenkreise im jeweiligen Verantwortungsbereich.

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