Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 788

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 788 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 788); Art. 37 Grundrechte und Grundpflichten der Bürger seine Pflichten aus dem Mietvertrag wiederholt gröblich verletzt oder der Mieter oder andere zu seinem Haushalt gehörende Personen die Rechte der anderen Hausbewohner gröblich verletzen, oder bei Eigenbedarf (§§ 120-123 ZGB)10. 9- Förderungsmaßnahmen. 21 a) Zur Verbesserung der Wohnverhältnisse der Arbeiter, Angestellten und Genossenschaftsbauern erging im Zuge der sozialpolitischen Maßnahmen zur Durchführung der Hauptaufgabe (s. Rz. 20-25 zu Art. 2) die Verordnung vom 10. 5. 1972 n. Ihr zufolge haben die genannten Personengruppen sowie die Angehörigen der bewaffneten Organe und die Studenten niedrigere Mieten und Heizungsentgelte als die übrige Bevölkerung in Neubauwohnungen zu entrichten. Wohnraum soll - insbesondere in Neubauten - vorrangig Arbeitern, Angestellten, Familien mit drei und mehr Kindern, Angehörigen der bewaffneten Organe sowie Berufssoldaten nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst bzw. Wehrersatzdienst zugewiesen werden. Mindestens 60% der Neubauwohnungen sind Arbeitern anzubieten. 22 b) Der Erwerb von Eigenheimen sowie von Grundstücken zum Bau von Eigenheimen wird durch die Gewährung von Krediten besonders an Arbeiterfamilien und kinderreiche Familien finanziell gefördertl2. 23 c) Kinderreiche Familien sollen mit solchen Wohnungen insbesondere in Neubauten - versorgt werden, die der Personenzahl und Zusammensetzung (Alter und Geschlecht) dieser Familien gerecht werden. Die Größe und Ausstattung der Wohnungen haben auf der Grundlage der örtlichen Möglichkeiten weitgehend den Erfordernissen dieser Familien zu entsprechen, verspricht eine Verordnung vom 4. 12. 1975 13. Sie legt den örtlichen Staatsorganen die Verpflichtung auf, in enger Zusammenarbeit mit anderen Kräften Maßnahmen festzulegen, die eine kontinuierliche Versorgung kinderreicher Familien mit geeignetem Wohnraum sichern. Zweifellos besteht ein Zielkonflikt mit der Verbesserung der Wohnverhältnisse der unter Rz. 21 genannten Personengruppen, soweit sie nicht kinderreiche Familien haben. III. Das Recht auf Unverletzbarkeit der Wohnung 1. Charakter und Inhalt des Rechts. 24 a) Die Verfassung verwendet den Begriff Unverletzbarkeit der Wohnung. Dieser hat keine andere Bedeutung als Unverletzlichkeit der Wohnung. Unverletzbarkeit bedeutet, daß es der Staatsgewalt verboten ist, in Wohnungen einzudringen. Unter Woh- 10 Bis zum 31. 12. 1975 galt das Mieterschutzgesetz vom 1. 6. 1923 (RGBl. I S. 353) i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. 12. 1942 (RGBl. I S. 712) und der Verordnung über die Änderung des Mieterschutzrechtes vom 7. 11. 1944 (RGBl. I S. 319). 11 Verordnung zur Verbesserung der Wohnverhältnisse der Arbeiter, Angestellten und Genossenschaftsbauern vom 10. 5. 1972 (GBl. II S. 318). 12 Anordnung über finanzielle Regelungen für den Erwerb von Eigenheimen und von Grundstücken zum Bau von Eigenheimen vom 30. 1. 1973 (GBl. I S. 102). 13 § 10 Verordnung über die Gewährung eines staatlichen Kindergeldes sowie die besondere Unterstützung kinderreicher Familien und alleinstehender Bürger mit 3 Kindern vom 4. 12. 1975 (GBl. 1976 I, S. 52). 788;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 788 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 788) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 788 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 788)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit Auszug aus der Dissertationsschrift Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schaffer. Der Aufbau arbeitsfähiger Netze zur Bekämpfung der Feindtätigkeit im Kalikom-binat Werra und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie des Grundlegende Aufgaben im Rahmen der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit.

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