Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 760

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 760 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 760); Art. 32 Grundrechte und Grundpflichten der Bürger DDR zurückkehrt oder staatliche Festlegungen über seinen Auslandsaufenthalt verletzt. In schweren Fällen wird der Täter sogar mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu acht Jahren belegt. Ein schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn 1. die Tat Leben oder Gesundheit von Menschen gefährdet, 2. die Tat unter Mitführung von Waffen oder unter Anwendung gefährlicher Mittel oder Methoden erfolgt, 3. die Tat mit besonderer Intensität durchgeführt wird, 4. die Tat durch Urkundenfälschung, Falschbeurkundung oder durch Mißbrauch von Urkunden oder unter Ausnutzung eines Verstecks erfolgt, 5. die Tat zusammen mit anderen begangen wird, 6. der Täter wegen ungesetzlichen Grenzübertritts bereits bestraft ist. Vorbereitung und Versuch sind strafbar. In leichteren Fällen können freilich Zuwiderhandlungen auch als Ordnungswidrigkeiten behandelt werden. (Wegen der beim Grenzübertritt zu beachtenden Bestimmungem s. Rz. 13-15 zu Art. 7, wegen der Schußwaffenbestimmungen beim illegalen Grenzübertritt s. Rz. 11 zu Art. 7). 17 4. Indessen gilt für die DDR das Auswanderungsrecht nach Art. 12 Abs. 2 der politi- schen UN-Menschenrechtskonvention, der auch die DDR beigetreten ist10: Es steht jedem frei, jedes Land, auch sein eigenes, zu verlassen. Auch das auf der genannten Konvention beruhende Auswanderungsrecht gilt nicht schrankenlos. Denn nach Art. 12 Abs. 3 a.a.O. darf auch dieses keinen anderen Beschränkungen unterworfen werden als solchen, die durch das Gesetz vorgesehen sind, die zum Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind und mit den anderen in dieser Konvention anerkannten Rechten zu vereinbaren sind. Aus der Formulierung des Einschränkungsvorbehalts ergibt sich eindeutig, daß die Schranken die Ausnahme, die Ausübung des Rechts die Regel sein soll. Jede Gesetzgebung, die das Verbot der Auswanderung zur Regel erklärt und die Auswanderung nur ausnahmsweise gestattet und in das Belieben der Staatsorgane stellt, verstößt gegen Art. 12 Abs. 2 und 3 der politischen UN-Menschenrechtskonvention. Die Ansicht, ein Staat könne seine innere Rechtsordnung so ausgestalten, wie es ihm beliebe (so die übereinstimmende Ansicht der DDR-Autoren, aber auch Herwig Roggemann, Grenzübertritt und Strafrechtsanwendung zwischen beiden deutschen Staaten), geht fehl. Denn das Belieben des Staates stößt dann an eine Grenze, wenn dieser durch den Beitritt zur politischen UN-Menschenrechtskonvention zugesagt hat, die Auswanderung als Regel und ihre Untersagung als Ausnahme zu behandeln. Da die DDR durch Ratifikation der politischen UN-Konvention diese in innerstaatliches Recht transformiert hat (s. Rz. 42 zu Art. 19), hat jeder DDR-Bürger ein subjektives Recht auf Auswanderung, das im Einzelfall aus dem in Art. 12 Abs. 3 genannten Gründen einschränkbar ist. Freilich ist dieses infolge der Eigenart der subjektiven Rechte im DDR-Verständnis praktisch nicht durchsetzbar (s. Rz. 21 31 zu Art. 19). 10 Bekanntmachung über die Ratifikation der Internationalen Konvention vom 16. Dezember 1966 über zivile und politische Rechte vom 14. 1. 1974 (GBl. II S. 57), Bekanntmachung über deren Inkrafttreten vom 1. 3. 1976 (GBl. II S. 108). 760;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 760 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 760) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 760 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 760)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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