Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 752

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 752 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 752); Art. 31 Grundrechte und Grundpflichten der Bürger tersuchungsorgans einzuleiten ist. Ohne die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist die Beschlagnahme einer Postsendung, die ihre Öffnung einschließt, nicht zulässig. Es genügt also nicht der bloße Verdacht einer strafbaren Handlung. Als gerechtfertigt nach Art. 31 Abs. 2, und zwar durch das Erfordernis der Sicherheit des sozialistischen Staates, können auch die Einschränkungen während des Strafvollzuges angesehen werden (§ 29 Abs. 3 Strafvollzugsgesetz2). Zweifelhaft dagegen ist die Rechtfertigung der Einschränkungen aufgrund des Zollgesetzes3. Nach § 2 a.a.O. ist die Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs Sache der Zollverwaltung. Diese bezieht sich auch auf den grenzüberschreitenden Postverkehr. Die Deutsche Post hat der zuständigen Zolldienststelle alle über die Zollgrenze der DDR ein- oder auszuführenden Pakete und Päckchen zur Kontrolle vorzuführen. Andere Postsendungen sind von der Deutschen Post dann vorzuführen, wenn anzunehmen ist, daß sich in ihnen Waren, Devisen oder andere Zahlungsmittel befinden4. Hier geht es nicht um die Sicherheit des sozialistischen Staates im eigentlichen Sinne, sondern um die Einhaltung der Bestimmungen über den Warenverkehr und der Zollvorschriften. Nur wenn man annimmt, daß eine Verletzung derartiger Normen bereits die Sicherheit des sozialistischen Staates gefährdet, kann die Einschränkung des Postgeheimnisses als mit Art. 31 Abs. 2 konform angesehen werden. Weder mit der Sicherheit des sozialistischen Staates noch mit einer strafrechtlichen Verfolgung hatte dagegen § 121 der bis zum 31. 12. 1975 in der DDR fortgeltenden KO zu tun. Denn die vom Konkursgericht angeordnete Aushändigung aller für den Gemeinschuldner eingehenden Sendungen, Briefe und Depeschen durch die Post an den Konkursverwalter diente allein dazu, die Gläubigerbefriedigung sicherzustellen. 14 b) Die die Einschränkungen rechtfertigenden Zwecke werden auch nicht bei der Befreiung von der Geheimhaltungspflicht aus betrieblichen Gründen (§ 37 Abs. 1 Ziff. 3 Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen) verfolgt, so wenn es etwa notwendig ist, eine verschlossene unzustellbare Sendung zu öffnen, um den Absender zu ermitteln. Es handelt sich hier um eine Beschränkung, die allgemein dem Postgeheimnis immanent ist (BVerfG E 6, S. 301). § 37 Abs. 1 Ziff. 3 zeigt, daß diese immanente Beschränkung auch dem Post- und Fernmeldegeheimnis nach der marxistisch-leninistischen Grundrechtskonzeption zu eigen ist, und gibt ihr einen normativen Ausdruck. 15 c) Die Befreiung von der Geheimhaltungspflicht, um von Menschenleben oder erheblichen Sachwerten Gefahren abzuwenden (§ 37 Abs. 2 Ziff. 1), ist aus Gründen des Notstandes gerechtfertigt. Auch dieser Sachverhalt ist nicht unter den Konditionalsatz des Art. 31 Abs. 2 zu bringen. 16 d) Der Verzicht auf die Geheimhaltung durch Absender oder Empfänger (§ 37 Abs. 1 Ziff. 2) kann nicht als Verzicht auf das Grundrecht verstanden werden, da ein solcher nach der marxistisch-leninistischen Grundrechtskonzeption unzulässig wäre. Der Gesetzgeber nimmt hier den Verzicht auf die Ausübung des Grundrechts zum Ausgangspunkt. Auf die Bedenklichkeit, einen derartigen Verzicht für möglich zu halten, 2 Gesetz über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug (Strafvollzugsgesetz) - StVG - vom 7. 4. 1977 (GBl. I S. 109). 3 Gesetz über das Zollwesen der Deutschen Demokratischen Republik Zollgesetz - vom 28. 3. 1962 (GBl. I S. 42). 4 § 18 Erste Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz - Zollüberwachungsordnung - vom 9. 5. 1962 (GBl. II S. 319) i.V.m. § 32 a.a.O. wie Fußnote 1. 752;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 752 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 752) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 752 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 752)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

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