Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 74

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 74 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 74); Präambel Die Entwicklung der DDR 56 4. Die Verfassung ist gegliedert in eine Präambel und fünf Abschnitte. Abschnitt I enthält unter der Überschrift Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung das Kapitel 1: Politische Grundlagen (Art. 1-8) sowie das Kapitel 2: Ökonomische Grundlagen, Wissenschaft, Bildung und Kultur (Art. 9-18). Abschnitt II trägt den Titel: Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft. Er enthält folgende Kapitel: Kapitel 1: Grundrechte und Grundpflichten der Bürger (Art. 19-40), Kapitel 2: Betriebe, Städte und Gemeinden in der sozialistischen Gesellschaft (Art. 41-43), Kapitel 3: Die Gewerkschaften und ihre Rechte (Art. 44-45), Kapitel 4: Die sozialistischen Produktionsgenossenschaften und ihre Rechte (Art. 46). Aufbau und System der staatlichen Leitung ist Abschnitt III überschrieben. Er umfaßt Art. 47 sowie Kapitell: Die Volkskammer (Art. 48-65), Kapitel 2: Der Staatsrat (Art. 66-77), Kapitel 3: Der Ministerrat (Art. 78-80), Kapitel 4: Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe (Art. 81-85). Abschnitt IV hat die Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege (Art. 86-106), Abschnitt V die Schlußbestimmungen zum Inhalt (Art. 107-108). Die Verfassung von 1968 beginnt also nicht mit einem Katalog der Grundrechte, sondern mit Bestimmungen über die politischen, ökonomischen und geistig-kulturellen Grundlagen der Gesellschaft. Walter Ulbricht begründete in den Beratungen über den Verfassungsentwurf diese Gliederung damit, daß Umfang, Inhalt und Effektivität der Grundrechte und -pflichten der Staatsbürger von den Gesellschaftsverhältnissen, den tatsächlichen Grundlagen der Gesellschaft bestimmt würden (Hans-Joachim Semler, Vom Werden unserer sozialistischen Verfassung). Im Abschnitt über die Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung wird freilich auch die neue Rolle und Stellung des Menschen in der Gemeinschaft gleichberechtigter und gleichverpflichteter Staatsbürger fixiert. Damit wird im Aufbau der Verfassung das anthropologische Vorverständnis des Marxismus-Leninismus sichtbar, demzufolge der Mensch ein vergesellschaftetes oder gesellschaftliches Wesen ist (zum anthropologischen Vorverständnis insbesondere: Georg Brunner, Die Grundrechte im Sowjetsystem). Erst wenn die tatsächlichen Grundlagen der Gesellschaft, die Stellung und Rolle der Staatsbürger und ihrer Gemeinschaften in der Gesellschaft verfassungsrechtlich festgelegt seien, könne der Aufbau und das System der staatlichen Leitung festgelegt werden, meinte Ulbricht. So ist es im Aufbau der Verfassung geschehen. Insoweit ist die Gliederung der Verfassung von 1968 der der Verfassung von 1949 ähnlich, die gegliedert war in die drei Abschnitte: A. Grundlagen der Staatsgewalt, B. Inhalt und Grenzen der Staatsgewalt, C. Aufbau der Staatsgewalt. Wenn die Verfassung von 1968 die sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege in dem besonderen Abschnitt IV regelt, so läßt sich bereits hieraus die Aufwertung der Rolle des Rechts erkennen. Die Aufnahme der Schlußbestimmungen in den besonderen Abschnitt V ist sinnvoller als die Gliederung in der Verfassung von 1949, in der die Übergangs- und Schlußbestimmungen unter X. dem Titel C. Aufbau der Staatsgewalt untergeordnet waren; denn die Schlußbestimmungen beziehen sich auf die Verfassung als Ganzes, nicht nur auf den letzten Abschnitt. Wegen der relativen Kürze der Verfassung ist auch in ihr nicht alles enthalten, was die Verfassungsordnung bestimmt. Die Verfassung selbst verweist an manchen Stellen auf Gesetze, die ihren Inhalt weiter konkretisieren oder noch konkretisieren sollen (z. B. Art. 19, 85, 105, 106). Weitere gesetzliche Bestimmungen regeln oder konkretisieren die 74;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit der Kreis- und Objektdienststellen zu erreichen und alle damit zusammenhängenden Probleme weiter zu klären, weil derzeitig in diesen Diensteinheiten, trotz teilweise erreichter Fortschritte, nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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