Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 733

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 733 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 733); Die Unantastbarkeit der Persönlichkeit und der Freiheit Art. 30 II. Die Unantastbarkeit der Persönlichkeit und der Freiheit 1. Charakter und Inhalt. a) Nach der marxistisch-leninistischen Grundrechtssystematik ist nicht der Freiheits- 3 satz, sondern das allgemeine Persönlichkeitsrecht auf Mitgestaltung der Obersatz (s. Rz. 7 zu Art. 21). Wie die Stellung des Verfassungssatzes über die Unantastbarkeit von Persönlichkeit und Freiheit im Gefüge der Verfassung von 1968/1974 ausweist, gehört er zum Recht auf Mitgestaltung im politischen Bereich. Er kann insoweit nicht weitergehen als dieser. Er ist in seiner Substanz wie dieser beschränkt. Die Persönlichkeitsentfaltung kann nur soweit frei sein, wie es die Grundsätze und Ziele der Verfassung erlauben. Diese Beschränkung wird zwar nicht ausdrücklich ausgesprochen. Sie ergibt sich aber aus der Gesamtkonzeption der Verfassung (s. Rz. 14 zu Art. 19). Diese Beschränkung ist nicht identisch mit den Einschränkungen, die nach Art. 30 Abs. 2 zulässig sind. Art. 30 Abs. 1 bestimmt den politischen Freiheitsraum nicht weiter, als es in Art. 19 geschehen ist. Ein Rückgriff auf ihn zur Begründung eines Mehr an politischer Freiheit ist nicht möglich. Das schließt nicht aus, daß er als Obersatz für andere spezielle Grundrechte angesehen werden kann (s. Rz. 5 zu Art. 30). b) Art. 30 bezieht sich aber nicht nur auf die politische Freiheit, sondern er bestimmt 4 den Status des Bürgers als Persönlichkeit. Weil er für den Bereich des Politischen in seiner Substanz nicht über das hinausgeht, was schon in den Art. 19 ff. festgelegt ist, liegt darin sogar der Schwerpunkt. Wenn im Unterschied zu Art. 8 der Verfassung von 1949 in Art. 30 Abs. 1 nicht die Wendung persönliche Freiheit, sondern die Wendung Persönlichkeit und Freiheit verwendet wird, wird deutlicher als in der Verfassung von 1949 gemacht, daß es nicht nur um die persönliche Freiheit geht, sondern auch um das Leben und die körperliche Unversehrtheit. Das Wort Persönlichkeit anstelle des Wortes Person verdeutlicht, daß auch die menschliche Würde einbegriffen ist. Da Würde ein Wertbegriff ist, dessen Inhalt vom Menschenbild bestimmt wird, muß er in der Verfassungs- und Gesetzessprache der DDR im Sinne des Menschenbildes des Marxismus-Leninismus Moskauer Prägung (s. Rz. 35-40 zu Art. 2) verstanden werden. Es geht also um die Würde der sozialistischen Persönlichkeit. Trotz der Unterscheidung zwischen politischer und persönlicher Freiheit besteht zwischen ihnen ein enger Zusammenhang. Denn die erste ist ohne die zweite nicht möglich. Umgekehrt ist auch die Beschränkung der Substanz der politischen Freiheit nicht ohne Einfluß auf die persönliche Freiheit. Kennzeichen dafür ist das politische Strafrecht, das im Einklang mit Art. 30 Abs. 2 empfindliche Beschränkungen der persönlichen Freiheit, unter Umständen sogar den Verlust des Lebens für den Fall vorsieht, in dem die Grenzen der politischen Freiheit überschritten werden (s. Rz. 49 ff. zu Art. 6, 9 zu Art. 27, 18-23 zu Art. 29; Walther Rosenthal, Das neue politische Strafrecht der DDR). 2. Soweit Art. 30 Abs. 1 den persönlichen Status gewährleistet, bildet er den Obersatz 5 zu Art. 31 (Post- und Fernmeldegeheimnis), Art. 32 (Recht auf Freizügigkeit), Art. 33 (Anspruch auf Rechtsschutz bei Aufenthalt außerhalb der DDR und Auslieferungsverbot), Art. 37 Abs. 3 (Recht auf Unverletzbarkeit der Wohnung), Art. 38 Abs. 1 Satz 2 (Recht auf Achtung, Schutz und Förderung der Ehe und Familie), Art. 38 Abs. 4 Satz 1 733;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 733 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 733) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 733 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 733)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der sozialistischen Ideologie bildeten sich im Verlauf der Bahre seit der Bildung Staatssicherheit , als Schutz- und Sicherheitsorgan der Arbeiterklasse, ganz spezifische tschekistische Traditionen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Sicherheit der und der anderen tschekistischen Kräftesowie der Mittel und Methoden eine Schlüsselfräge in unserer gesamten politisch-operativen Arbeit ist und bleibt. Die Leiter tragen deshalb eine große Verantwortung dafür, daß es immer besser gelingt, die so zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des umfassenden Schutzes bei. Grundsätze MöäW Vereinbarung erfolgt auf der Grundlage der durch liF ßenossen dem Staatssicherheit in freiwilliger Entscheidung abgegebenen Verpflichtung vom zur inoffiziellen Zusammenarbeit.

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