Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 733

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 733 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 733); Die Unantastbarkeit der Persönlichkeit und der Freiheit Art. 30 II. Die Unantastbarkeit der Persönlichkeit und der Freiheit 1. Charakter und Inhalt. a) Nach der marxistisch-leninistischen Grundrechtssystematik ist nicht der Freiheits- 3 satz, sondern das allgemeine Persönlichkeitsrecht auf Mitgestaltung der Obersatz (s. Rz. 7 zu Art. 21). Wie die Stellung des Verfassungssatzes über die Unantastbarkeit von Persönlichkeit und Freiheit im Gefüge der Verfassung von 1968/1974 ausweist, gehört er zum Recht auf Mitgestaltung im politischen Bereich. Er kann insoweit nicht weitergehen als dieser. Er ist in seiner Substanz wie dieser beschränkt. Die Persönlichkeitsentfaltung kann nur soweit frei sein, wie es die Grundsätze und Ziele der Verfassung erlauben. Diese Beschränkung wird zwar nicht ausdrücklich ausgesprochen. Sie ergibt sich aber aus der Gesamtkonzeption der Verfassung (s. Rz. 14 zu Art. 19). Diese Beschränkung ist nicht identisch mit den Einschränkungen, die nach Art. 30 Abs. 2 zulässig sind. Art. 30 Abs. 1 bestimmt den politischen Freiheitsraum nicht weiter, als es in Art. 19 geschehen ist. Ein Rückgriff auf ihn zur Begründung eines Mehr an politischer Freiheit ist nicht möglich. Das schließt nicht aus, daß er als Obersatz für andere spezielle Grundrechte angesehen werden kann (s. Rz. 5 zu Art. 30). b) Art. 30 bezieht sich aber nicht nur auf die politische Freiheit, sondern er bestimmt 4 den Status des Bürgers als Persönlichkeit. Weil er für den Bereich des Politischen in seiner Substanz nicht über das hinausgeht, was schon in den Art. 19 ff. festgelegt ist, liegt darin sogar der Schwerpunkt. Wenn im Unterschied zu Art. 8 der Verfassung von 1949 in Art. 30 Abs. 1 nicht die Wendung persönliche Freiheit, sondern die Wendung Persönlichkeit und Freiheit verwendet wird, wird deutlicher als in der Verfassung von 1949 gemacht, daß es nicht nur um die persönliche Freiheit geht, sondern auch um das Leben und die körperliche Unversehrtheit. Das Wort Persönlichkeit anstelle des Wortes Person verdeutlicht, daß auch die menschliche Würde einbegriffen ist. Da Würde ein Wertbegriff ist, dessen Inhalt vom Menschenbild bestimmt wird, muß er in der Verfassungs- und Gesetzessprache der DDR im Sinne des Menschenbildes des Marxismus-Leninismus Moskauer Prägung (s. Rz. 35-40 zu Art. 2) verstanden werden. Es geht also um die Würde der sozialistischen Persönlichkeit. Trotz der Unterscheidung zwischen politischer und persönlicher Freiheit besteht zwischen ihnen ein enger Zusammenhang. Denn die erste ist ohne die zweite nicht möglich. Umgekehrt ist auch die Beschränkung der Substanz der politischen Freiheit nicht ohne Einfluß auf die persönliche Freiheit. Kennzeichen dafür ist das politische Strafrecht, das im Einklang mit Art. 30 Abs. 2 empfindliche Beschränkungen der persönlichen Freiheit, unter Umständen sogar den Verlust des Lebens für den Fall vorsieht, in dem die Grenzen der politischen Freiheit überschritten werden (s. Rz. 49 ff. zu Art. 6, 9 zu Art. 27, 18-23 zu Art. 29; Walther Rosenthal, Das neue politische Strafrecht der DDR). 2. Soweit Art. 30 Abs. 1 den persönlichen Status gewährleistet, bildet er den Obersatz 5 zu Art. 31 (Post- und Fernmeldegeheimnis), Art. 32 (Recht auf Freizügigkeit), Art. 33 (Anspruch auf Rechtsschutz bei Aufenthalt außerhalb der DDR und Auslieferungsverbot), Art. 37 Abs. 3 (Recht auf Unverletzbarkeit der Wohnung), Art. 38 Abs. 1 Satz 2 (Recht auf Achtung, Schutz und Förderung der Ehe und Familie), Art. 38 Abs. 4 Satz 1 733;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 733 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 733) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 733 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 733)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitäten, sind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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