Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 73

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 73 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 73); Entstehen und Charakter der Verfassung Präambel ungültigen Stimmen wurde mit 24 353 angegeben (Neues Deutschland vom 9- 4. 1968). Die Voraussetzungen des Artikels 83 der Verfassung von 1949 und des § 10 des Gesetzes vom 26. 3.1968, wonach der Entwurf angenommen ist, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten zustimmt, waren damit formell erfüllt. Am 8. 4. 1968 verkündete der Vorsitzende des Staatsrates gemäß § 10 des genannten Gesetzes vom 26. 3. 1968 die neue Verfassung70. Sie trat nach Ablauf des Tages ihrer Verkündung, also am 9- 4. 1968, in Kraft. Offensichtlich war eine so schnelle Verabschiedung der Verfassung nicht geplant. Das geht unter anderem daraus hervor, daß rechtswissenschaftliche Artikel zum Entwurf der Verfassung erst nach ihrem Erlaß erschienen (so z. B. im April- und Maiheft der Zeitschrift Staat und Recht, 1968). Über eine erweiterte öffentliche Sitzung des Instituts für Wirtschafts- und Arbeitsrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft Walter Ulbricht, die am 15. 2. 1968 stattfand, berichtete die Zeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht erst in dem Heft, das am 5. 4. 1968, also einen Tag vor dem Volksentscheid, ausgeliefert wurde (Harry Bredernitz/Alfred Baumgart, Der Verfassungsentwurf und die Weiterentwicklung des Arbeitsrechts, S. 164). Die auf dieser Sitzung geübte Kritik wurde nicht berücksichtigt. Offenbar hat die schnelle Verabschiedung der Verfassung entsprechende Korrekturen verhindert. Die Gründe der Eile, mit der die Verfassung verabschiedet wurde, nachdem die DDR jahrelang mit einer Verfassung auskam, die sich nach Ansicht sogar der Inhaber der politischen Gewalt überlebt hatte, wurden nicht verlautbart. Es mag sein, daß die Entwicklung in der ÜSSR dazu beigetragen hat. Sie ließ eine schnellere Konsolidierung der verfassungsrechtlichen Verhältnisse in der DDR ratsam erscheinen. 2. Aus der Entstehungsgeschichte der Verfassung von 1968 folgt, daß das Volk der 54 Deutschen Demokratischen Republik bei der Verfassungsgebung durch die SED als Inhaber der politischen Macht mediatisiert wurde. Der Volksaussprache kam allenfalls die Bedeutung einer Beratung zu, in der die Vorschläge aus der Bevölkerung - dazu sind auch die Vorschläge der evangelischen Bischöfe zu rechnen - von der SED nach ihrem Ermessen angenommen oder verworfen wurden. Da die Volksabstimmung über die Verfassung sich in den gleichen Formen, in der gleichen Atmosphäre und unter den gleichen Begleitumständen vollzog wie die Wahlen seit 1950, ist ihr Ergebnis ebenso wenig wie das der Wahlen als eine auf freier Entscheidung beruhende Zustimmung des Volkes zu werten. Die Verfassung von 1968 war allein das Werk der SED. Viele ihrer Sätze waren wörtlich oder nahezu wörtlich dem Parteiprogramm der SED von 1963 entnommen. Deren Vorstellungen setzten sich restlos durch. Im Gegensatz zur Verfassung von 1949 trug sie keinen Kompromißcharakter. 3. Die Verfassung von 1968 schuf materiell-rechtlich keine grundlegend neuen Ver- 55 hältnisse. In ihr schlug sich die materielle Rechtsverfassung nieder, wie sie bei Inkrafttreten der formellen Verfassung bis 1968 bereits bestand. Sie baut sich auf deren Strukturelementen und -prinzipien auf, berücksichtigt aber auch die neuen Elemente, die sich in deren Entfaltung seit 1963 zeigten (Dekonzentration, Verstärkung des konsultativen Elements, Aufwertung der Rolle des Rechts). 73 70 GBl. I S. 199.;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 73 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 73) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 73 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 73)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aktive Träger nazistischen Gedankengutes waren, teilweise nach dafür gerichtlich verurteilt worden waren, weiterhin auf ihrer feindlichen Grundhaltung verharrten und bis zur Festnahme massive Hetze betrieben.

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