Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 723

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 723 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 723); Vorgeschichte Art. 29 Artikel 29 Die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik haben das Recht auf Vereinigung, um durch gemeinsames Handeln in politischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Kollektiven ihre Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der Verfassung zu verwirklichen. Übersicht I. Vorgeschichte 1. Verfassung von 1949 2. Entwurf II. Die Vereinigungsfreiheit 1. Charakter und Inhalt des Rechts 2. Sonderregelungen 3. Einschränkungen in der einfachen Gesetzgebung 4. Rechtsfähigkeit in besonderen Fällen 5. Vereinigungspflicht 6. Element der sozialistischen Demokratie III. Garantien des Vereinigungsrechts 1. Durch die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die Gewährleistung von Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit 2. Durch die staatlichen Organe Literatur: Siegfried Mampel, Bemerkungen zum Bericht der DDR an das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen, ROW 1978, S. 149 - Gottfried ZiegerIGeorg Brunner/Siegfried Mampel/Felix Ermacora, Die Ausübung staatlicher Gewalt in Ost und West nach Inkrafttreten der UN-Konvention über zivile und politische Rechte, in: Rechtsstaat in der Bewährung, Band 6, herausgegeben von der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission, Karlsruhe, 1978. I. Vorgeschichte 1. Die Verfassung von 1949 behandelte in den Art. 12 bis 14 das Vereinigungsrecht 1 und das Koalitionsrecht. Art. 12 formulierte das Vereinigungsrecht: Alle Bürger haben das Recht, zu Zwecken, die den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, Vereine oder Gesellschaften zu bilden. Durch Art. 13 wurden bestimmte Vereinigungen privilegiert. Danach waren Vereinigungen, die die demokratische Gestaltung des öffentlichen Lebens auf der Grundlage der Verfassung von 1949 erstrebten und deren Organe durch ihre Mitglieder bestimmt wurden, berechtigt, Wahlvorschläge für die Volksvertretungen der Gemeinden, Kreise und Länder einzureichen. Wahlvorschläge für die Volkskammer durften nur die Vereinigungen aufstellen, die nach ihrer Satzung die demokratische Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der gesamten Republik erstrebten und deren Organisation das ganze Staatsgebiet umfaßte (s. Rz. 2 zu Art. 22). Art. 14 formulierte das Koalitionsrecht: Das Recht, Vereinigungen zur Förderung der Lohn- und Arbeitsbedingungen anzugehören, ist für jedermann gewährleistet. Alle Abreden und Maßnahmen, welche diese Freiheit einschränken oder zu behindern suchen, sind rechtswidrig und verboten. Im organischen Zusammenhang mit dem Koalitionsrecht war das Streikrecht geregelt: Das Streikrecht der Gewerkschaften ist gewährleistet. Nach Art. 24 waren bestimmte Vereini- 723;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen zu unterbinden.

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