Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 669

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 669 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 669); Das Recht auf Arbeit Art. 24 gezahlt. Dabei handelt es sich jedoch um soziale Leistungen zu Lasten des Staatshaushaltes (s. Erl. zu Art. 38). Weil diese aber zusammen mit dem Lohn durch den Betrieb oder die sonstige Einrichtung ausgezahlt werden, werden sie von den Empfängern häufig als Bestandteil des Arbeitsentgelts angesehen, obwohl sie es nicht sind. Eine Ausnahme vom Leistungsprinzip ist die Zahlung einer Weihnachtszuwendung an Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttodurchschnittsverdienst bis zu 520 M, die ein Fremdkörper im Lohnsystem nach dem Leistungsprinzip ist, aber aus sozialen Gründen beibehalten wird 25 26. d) Art. 24 Abs. 1 Satz 4 verbietet eine Differenzierung des Lohns nach Geschlecht 32 und Alter. Es handelt sich dabei um eine Konkretisierung des in Art. 20 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 enthaltenen Gleichheitssatzes (s. Rz. 1-14 und 20-31 zu Art. 20) für das Gebiet der Entlohnung. Das Verbot der Differenzierung nach den genannten Merkmalen, das bereits § 2 Abs. 5 GBA (in der ursprünglichen Fassung § 3 Abs. 1) enthalten hatte, war von diesem in bezug auf die Entlohnung der Arbeiter und Angestellten in § 40 Abs. 1 konkretisiert worden. Das AGB verweist in § 3 auf die gleichberechtigte Stellung der Frau im Arbeitsprozeß. Die Anfügung des Satzes 4 an den ersten Absatz des Art. 24 nach der Verfassungsdiskussion dient lediglich der schärferen Artikulierung, weil das Differenzierungsverbot sich schon aus Art. 20 Abs. 2 Satz 1 ergibt. Sie wurde in Anbetracht der Schlechterstellung der Frau und der Jugend in der Vergangenheit für erforderlich gehalten. In der DDR machten die lohnrechtlichen Bestimmungen einschließlich der Kollektivverträge nie einen Unterschied zwischen Mann und Frau, Erwachsenem und Jugendlichem. Art. 24 Abs. 1 Satz 4 konkretisiert dagegen nicht das Differenzierungsverbot nach den Merkmalen der Nationalität, der Rasse, dem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis sowie der sozialen Herkunft und Stellung. Trotzdem gilt es aufgrund des Art. 20 Abs. 1 Satz 1 auch für die Entlohnung. Das AGB wiederholt das Differenzierungsverbot nicht. e) Die in Art. 24 Abs. 1 Sätze 3 und 4 proklamierten Prinzipien gelten überall dort, wo 33 unter sozialistischen Verhältnissen produziert wird. Sie sind deshalb auch für das Entgelt maßgebend, das an die Mitglieder der LPG und der PGH für geleistete Arbeit zu zahlen ist27. f) Für die Arbeiter und Angestellten wird das Recht auf Lohn nach Qualität und 34 Quantität der Arbeit durch das fünfte Kapitel des AGB inhaltlich ausgestaltet. Danach erhalten die Werktätigen als Hauptbestandteil ihres Arbeitseinkommens Lohn entsprechend den Anforderungen ihrer Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und Verantwortung, der tatsächlichen Arbeitszeit, den erzielten Arbeitsergebnissen nach Menge und Qualität sowie den Bedingungen ihrer Arbeit. Zusätzlich zum Lohn werden den Werktätigen für hohe individuelle und kollektive Arbeitsleistungen Prämien gewährt (§ 95 Abs. 2 AGB). Der sozialistische Staat hat zu gewährleisten, daß das materielle und kulturelle Lebensniveau der Werktätigen hauptsächlich über das Arbeitseinkommen erhöht und das Lei- 25 Verordnung über die Gewährung eines staatlichen Kindergeldes sowie die besondere Unterstützung kinderreicher Familien und alleinstehender Bürger mit 3 Kindern vom 4. 12. 1975 (GBl. 1976 I, S. 52). 26 Beschluß über die jährliche Zahlung von Weihnachtszuwendungen vom 11. 11. 1966 (GBl. II S. 853). 27 Z.B. Ziff. 50 Musterstatut für LPG Typ I (a.a.O. wie Fußnote 6); Ziff. 41-42 Musterstatut der LPG Pflanzenproduktion und LPG Tierproduktion vom 28. 7. 1977 (GBl. Sdr. Nr. 937). 669;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Dazu hat die Linie entsprechend der ihr verfügbaren strafrechtlichen und strafprozessualen und anderen rechtlichen Mittel und Möglichkeiten ihren konstruktiven Beitrag zu leisten.

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