Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 640

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 640 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 640); ?Art. 22 Grundrechte und Grundpflichten der Buerger Wahlen ein. Fuer den Fall der Verweigerung kann auf das oben Ausgefuehrte verwiesen werden. 6. Sonstige Wahlbestimmungen. 39 a) An sonstigen Wahlrechtsbestimmungen enthaelt die Verfassung nur in Art. 72 den Satz, dass der Staatsrat die Wahlen zur Volkskammer und zu den anderen Volksvertretungen ausschreibt. Er legt also den Wahltermin fest. Die Verfassung von 1949 schrieb in Art. 54 Satz 1 vor, dass die Wahl an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag stattzufinden hatte. Weder die Verfassung von 1968/1974 noch das Wahlgesetz von 1976 enthalten eine entsprechende Bestimmung. Eine Wahl koennte also kuenftig auch an einem anderen Tage als am Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag abgehalten werden. 40 b) Im Wahlgesetz 1958 (? 8) war erstmalig bestimmt worden, dass die Wahl in Wahlkreisen erfolgt. Im geltenden Wahlrecht bestimmt ? 8 Abs. 1 Wahlgesetz 1976, dass die Wahl der Abgeordneten der Volkskammer und der oertlichen Volksvertretungen in Wahlkreisen erfolgt. Fuer die Wahlen zur Volkskammer bestimmt der Staatsrat unter Beruecksichtigung der Bevoelkerungszahl die Wahlkreise und die Zahl der in den einzelnen Wahlkreisen zu waehlenden Abgeordneten (? 8 Abs. 2 Wahlgesetz 1976). Die oertlichen Volksvertretungen haben die gleiche Kompetenz fuer die Wahlen zu den oertlichen Volksvertretungen (? 8 Abs. 3 Wahlgesetz 1976). In Staedten und Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern kann fuer die Wahl ihrer Volksvertretung ein Wahlkreis gebildet werden (? 8 Abs. 4 Wahlgesetz 1976). 41 c) Das geltende Wahlrecht enthaelt in ? 16 Wahlgesetz 1976 die das Wahlrecht seit 1950 charakterisierende Bestimmung, die zur Folge hat, dass den Waehlern nur ein einziger Wahlvorschlag vorgelegt wird (s. Rz. 8 zu Art. 22). Die Wahlvorschlaege zu allen Volksvertretungen stellen die demokratischen Parteien und Massenorganisationen (s. Rz. 17-28 zu Art. 3) auf. Sie haben das Recht, ihre Vorschlaege zu dem gemeinsamen Vorschlag der Nationalen Front (s. Rz. 1-16 zu Art. 3) zu vereinigen. Dass es fuer selbstverstaendlich gehalten wird, dass von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, ist bereits oben dargetan (s. Rz. 29, 30 zu Art. 22). Ergaenzend ist hinzuzufuegen, dass gegen die Gueltigkeit der Wahl in einem Wahlkreis oder zu einer Volksvertretung nur der Nationalrat bzw. der zustaendige Ausschuss der Nationalen Front, nicht aber eine einzelne Partei oder Massenorganisation Einspruch einlegen kann (? 43 Abs. 1 Wahlgesetz 1976). 42 d) Nach ? 16 Abs. 2 Wahlgesetz 1976 koennen in jedem Wahlkreis mehr Kandidaten aufgestellt werden, als Abgeordnetenmandate zu besetzen sind. Obwohl diese Vorschrift in die Form einer Kann-Bestimmung gekleidet ist, ist sie praktisch zwingend. Denn nach ? 7 Wahlgesetz 1976 sind fuer die Volkskammer und fuer die oertlichen Volksvertretungen Nachfolgekandidaten zu waehlen. Die auf dem Wahlvorschlag aufgefuehrten Kandidaten, die nicht ein Abgeordnetenmandat erlangen, gelten als zu Nachfolgekandidaten gewaehlt. Das noetigt zur Aufstellung von mehr Kandidaten, als Abgeordnete zu waehlen sind. 43 e) Seit der Einfuehrung der Wahlkreise stimmen die Wahlberechtigten bei den Wahlen zur Volkskammer nicht ueber einen fuer die gesamte DDR einheitlichen Wahlvorschlag, sondern in jedem Wahlkreis ueber einen besonderen einheitlichen Wahlvorschlag ab. 44 f) Waehlen darf nur, wer in die Waehlerliste seines Wahlbezirks eingetragen ist (? 24 Abs. 2 Satz 1 Wahlgesetz 1976) oder im Besitz eines Wahlscheines ist (? 28 Abs. 2 Wahlgesetz 1976). Die Briefwahl ist dem Wahlrecht der DDR fremd. Jeder Buerger hat das 640;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit mit Initiative, Entschlossenheit und vorbildlicher Einsatzbereitschaft Gefahren und Störungen jederzeit abzuwenden und seinen Postenbereich zu verteidigen; sich die besten politisch-operativen Kenntnisse, Erfahrungen und Methoden des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft enthaltenen Normierungen liegen die völkerrechtlichen Erfordernisse nicht beachtet werden und dem Subjektivismus Tür und Tor geöffnet würde.

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