Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 634

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 634 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 634); Art. 22 Grundrechte und Grundpflichten der Bürger zeichnen, so bedeutet das nicht, daß nicht dieselben Anforderungen an die Abgeordneten gestellt würden. Auch § 1 Abs. 2 Wahlgesetz 1976 stellt also das Kriterium der Wahlwürdigkeit auf, das die Aufstellung oppositioneller Kandidaten von Gesetzes wegen unmöglich machen soll. 23 e) Die Festsetzung des Mindestalters für das aktive Wahlrecht auf 18 Jahre war schon früh ein Zeichen dafür, daß auch jungen Menschen politische Reife zuerkannt wurde. Das passive Wahlrecht war zunächst gespalten. Nach Art. 52 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung von 1949 war jeder Bürger wählbar, der das 21. Lebensjahr vollendet hatte. Die Verfassung von 1968 und ihr folgend die Novelle von 1969 zum Wahlgesetz 1963 setzte für die Wahl zu den örtlichen Volksvertretungen das passive Wahlalter auf die Vollendung des 18. Lebensjahres herab. Durch die Verfassungsnovelle von 1974 wurde dann Art. 22 Abs. 2 so geändert, daß generell die Wählbarkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt. Dem folgt § 4 Wahlgesetz 1976. Nach anfänglichem etwas unverständlichem Zögern, weil das Wahlalter in Anbetracht der Modalitäten, unter denen nach den sozialistischen Wahlprinzipien (s. Rz. 26 30 zu Art. 22) die Volkskammer zusammengesetzt wird, von untergeordneter Bedeutung erscheinen muß, und in Anbetracht der Tätigkeit dieser Volksvertretung in der Praxis (s. Rz. 4 ff. zu Art. 48) wird nunmehr auch den 18-bis 20jährigen die Reife zuerkannt, die für die Ausübung eines Mandats in ihr für unerläßlich gehalten wird. 24 f) Nicht wahlberechtigt und nicht wählbar sind Personen, die a) entmündigt sind oder b) denen rechtskräftig durch gerichtliche Entscheidung die staatsbürgerlichen Rechte aberkannt sind (§ 5 Abs. 1 Wahlgesetz 1976). Das Wahlrecht ruht bei Personen, die a) wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit in einer Einrichtung für psychisch Kranke untergebracht sind, b) unter vorläufiger Vormundschaft oder c) wegen geistiger Gebrechen unter Pflegschaft stehen, sowie bei Personen, die d) eine Strafe mit Freiheitsentzug verbüßen, e) sich in Untersuchungshaft befinden oder f) vorläufig festgenommen wurden (§ 5 Abs. 2 Wahlgesetz 1976). 25 g) Die Angehörigen der bewaffneten Organe der DDR haben volles aktives und passives Wahlrecht (§ 2 Abs. 3 Wahlgesetz 1976). 26 27 26 4. Sozialistische Wahlprinzipien. Die in Art. 22 Abs. 3 genannten sozialistischen Wahlprinzipien waren schon im Wahlgesetz 1963 enthalten. Ob sie abschließend aufgezählt sind, ist nicht klar erkennbar. Da die Wendung unverzichtbare sozialistische Wahlprinzipien ohne Artikel steht, könnte angenommen werden, es gäbe auch noch weitere, die in Art. 22 Abs. 3 nicht genannt sind. Jedoch ist der Schluß nicht zwingend. Auf jeden Fall ist Raum gegeben für eine künftige Entwicklung, in deren Verlauf noch weitere unverzichtbare sozialistische Wahlprinzipien entdeckt werden könnten. Die Verfassung nennt in Art. 22 Abs. 3 drei unverzichtbare sozialistische Wahlprinzipien: die Leitung der Wahlen durch demokratisch gebildete Wahlkommissionen, die Volksaussprache über die Grundfragen der Politik und die Aufstellung und Prüfung der Kandidaten durch die Wähler. § 1 Abs. 1 Satz 2 Wahlgesetz 1976 wiederholt sie. 27 a) Mit dem Wahlgesetz 1963 war die Leitung der Wahlen vom Minister des Innern auf den Staatsrat übertragen worden (§ 1 Abs. 3 a.a.O.). Die Vorbereitung und Durchführung wurde zur Sache von Wahlkommissionen und Wahlkreiskommissionen. Das Wahlgesetz 1976 kennt nur noch Wahlkommissionen: Die Leitung der Wahlen erfolgt durch de- 634;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß bereits der kleinste Fehler den späteren Einsatz erheblich gefährden oder gar in Frage stellen kann. Das alles begründet die Notwendigkeit, die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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