Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 62

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 62 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 62); Präambel Die Entwicklung der DDR durch den Rest der Eigenständigkeit der Länder und die Selbstverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände noch nicht restlos verwirklicht. Das Volkseigentum war trotz seiner privilegierten Stellung noch nicht Strukturelement. 40 Die Verfassung trug also den Charakter eines Kompromisses zwischen der SED, die eine mehr in ihrem Sinne liegende Fassung gewünscht hatte, und den politischen Kräften, die die parlamentarische Demokratie als beste Staatsform ansahen und sie deshalb als Dauerzustand wünschten. Das wurde im Jahre 1968 auch in der DDR eingeräumt (Karl-Heinz Schöneburg, Verfassung und Gesellschaft, unter Hinweis auf nicht veröffentlichte Protokolle des Verfassungsausschusses des Deutschen Volksrates). Die SED hatte die Institution des Präsidenten der Republik, das Zwei-Kammer-Sy-stem, die Wesensgarantie der Grundrechte und die Bindung der Staatsgewalt an die Grundsätze, die in der Verfassung zum Inhalt der Staatsgewalt erklärt sind, konzediert. Die anderen politischen Kräfte hatten auf das Prinzip der Gewaltenteilung in der Verfassung verzichtet und das Blocksystem bei der Regierungsbildung zugestanden. Wie die weitere Entwicklung lehrte, waren aber gerade diese Zugeständnisse verhängnisvoll, denn sie erlaubten der SED, die Entwicklung in ihrem Sinne voranzutreiben, ohne den Widerstand von in der Verfassung vorgesehenen Institutionen fürchten zu müssen. Trotzdem bleibt festzuhalten, daß die Verfassung von 1949 mit keinem Wort marxistisch-leninistischen Geist zum Ausdruck brachte. Wenn sie trotzdem in diesem Geiste ausgelegt wurde, so beruht das darauf, daß die Verfassung von den Trägern der politischen Gewalt in diesem Sinne ausgelegt wurde. Aus dem Text der Verfassung ergab sich ein Zwang zur Auslegung in diesem Geiste nicht. Die Wertentscheidungen des Marxismus-Leninismus waren für die Interpretation nicht verbindlich (a. M. Georg Brunner, J.f.O., S. 90). V. Von der antifaschistisch-demokratischen Ordnung zur sozialistischen Umwälzung 41 1. Verfassungswirklichkeit. Die antifaschistisch-demokratische Ordnung behielt also auch nach Inkraftsetzen der Verfassung von 1949 ihr doppeltes Gesicht. Die Verfassung schrieb ein parlamentarisch-demokratisches System vor und enthielt föderalistische und rechtsstaatliche Züge. Die Verfassungswirklichkeit wurde jedoch weiter durch zwei Faktoren bestimmt, an deren Wirksamkeit auch das Inkrafttreten der Verfassung nichts änderte. Der eine war die oberste Gewalt der sowjetischen Besatzungsmacht, der andere das Blocksystem unter der Führung der SED. Der eine Faktor hing vom anderen ab. Das Blocksystem und insbesondere die Führung der SED darin waren eine Schöpfung der sowjetischen Besatzungsmacht. Das doppelte Gesicht der antifaschistisch-demokratischen Ordnung wird auch im anderen Teil Deutschlands zugegeben. Karl-Heinz Schöneburg (Verfassung und Gesellschaft, S. 187, 191, 192) räumt ein, daß die Verfassung von 1949 in der damaligen Klassenkampfsituation darauf verzichtet habe, den Inhalt der Volkssouveränität von den die Staatsmacht bestimmenden Klassen her ausdrücklich zu reflektieren. Der Charakter des antifaschistisch-demokratischen Staates als Diktatur der Arbeiter-und-Bauern-Macht unter Beteiligung anderer Volksschichten - eine Bezeichnung für die anti-imperialistische Volks- 62;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 62 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 62) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 62 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 62)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen.

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