Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 583

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 583 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 583); Die Staatsbürgerschaft der DDR Art. 19 DDR vom 22. 5. 195774 wurde die Bezeichnung Bürger der DDR gebraucht, obwohl es in § 19 von Anträgen auf Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit handelte. Dagegen ist in der Verordnung über das Verfahren in Staatsangehörigkeitsfragen vom 28. 11. 1957 75 nur von deutscher Staatsangehörigkeit die Rede. Auch die Änderungsverordnung vom 28. 1. 1965 76 bezog eine Änderung in dieser Beziehung nicht ein, obwohl dazu Gelegenheit bestanden hätte. Im Wahlgesetz von 1958 77 wurde die deutsche Staatsangehörigkeit zur Voraussetzung des aktiven und passiven Wahlrechts gemacht. Seit 1961 werden im Anschluß an das 30. Plenum des ZK der SED im Januar dieses Jahres in neuen, einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen die Bezeichnung deutscher Staatsangehöriger und der Begriff deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr verwendet. Es wird von Bürgern der DDR einschließlich ihrer Hauptstadt (demokratisches Berlin) in der Verordnung über den Besitz und die Verwendung von Personalausweisen vom 14. 8.1961 78 oder von Bürgern der DDR in der Zweiten Durchführungsbestimmung zum Paßgesetz vom 16. 9. 1963 79 und in der Verordnung über die Personalausweise - Personalausweisordnung - vom 23. 9. 1963 80 gesprochen. Ebenso verfährt mit besonderem Nachdruck der Erlaß des Staatsrates über die Aufnahme von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik, die ihren Wohnsitz außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik haben, vom 21. 8. 1964 81. c) Diese Veränderungen in der Terminologie reflektieren einen Wandel der Auffas- 79 sungen. Dieser vollzog sich gleichzeitig auf zwei Ebenen und betraf zunächst die Frage, welcher Staat die Staatsangehörigkeit vermittelt, und sodann die Qualität der Zugehörigkeit zur DDR. Im Jahre 1964 erklärte Gerhard Riege (Notwendigkeit und Inhalt eines Gesetzes über die Staatsbürgerschaft der DDR; Staatsbürgerschaft und nationale Frage), es handele sich bei dem Begriff Bürger der DDR lediglich um eine Präzisierung der Terminologie, die jetzt mit der Realität übereinstimme, nicht jedoch um eine Änderung der Rechtslage. Da die DDR mit ihrer Gründung Staatlichkeit erlangt habe, sei gleichzeitig auch eine Staatsbürgerschaft der DDR entstanden. Die Bezeichnung Staatsbürgerschaft anstelle Staatsangehörigkeit zeige einen qualitativen Unterschied. Die Qualität der Staatsbürgerschaft der DDR ergebe sich aus den Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Praxis. Aus ihnen folge, daß die Bürger in der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung eine prinzipiell andere Position einnähmen als in der kapitalistischen. Mit Blick auf die Entwicklung in Deutschland fügte er hinzu, wegen der Gesetzmäßigkeit des nationalen Kampfes der DDR habe die DDR-Staatsbürgerschaft die Eigenheit, bereits jetzt der Keim der künftigen einheitlichen deutschen Staatsbürgerschaft zu sein. Damit wurde erstmals in der Öffentlichkeit die Ansicht vertreten, die Staatsbürgerschaft der DDR sei bereits im Jahre 1949 entstanden. Indessen fand diese Meinung da- 74 Gesetz über den Aufbau und die Funktionen der konsularischen Vertretungen in der DDR (Konsulargesetz) vom 22. 5.1957 (GBl. I S. 313). 75 GBl. IS. 616. 76 GBl. II S. 143. 77 Gesetz über die Wahlen zur Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am 16. 11. 1958 vom 24. 9- 1958 (GBl. I S. 677). 78 GBl. II S. 335. 79 GBl. II S. 691. 80 GBl. II S. 700. 81 GBl. I S. 128. 583;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 583 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 583) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 583 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 583)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Durchführung des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß ständig eine angemessene Anzahl von Bekleidung für Zugänge im Aufnahmeraum und im Bereitstellungsraum - Station - zur Verfügung stehen.

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