Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 540

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 540 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 540); Art. 19 Grundrechte und Grundpflichten der Bürger (Eberhard Poppe, Zum sozialistischen Menschenbild in der Verfassung der DDR, S. 1452. Zur modernen Fortbildung des marxistisch-leninistischen Menschenbildes s. Rz. 35 40 zu Art. 2). Besonders Georg Brunner (Die Grundrechte im Sowjetsystem, S. 71 ff.), aber auch Dietrich Müller-Römer (Die Grundrechte in Mitteldeutschland, S. 59ff-), wiesen schon früher auf den Zusammenhang der sozialistischen Grundrechtskonzeption mit der marxistisch-leninistischen Anthropologie hin. Nach dem 1977 erschienenen Lehrbuch Staatsrecht der DDR (S. 183) orientiert die Verfassung den Menschen darauf, daß er ein gesellschaftliches Wesen ist. 10 b) Die Determination des Geschichtsablaufs (s. Rz. 3-12 zu Art. 1) bedeutet, daß der Mensch sich dessen Notwendigkeiten beugen muß. Daraus ergibt sich nach marxistisch-leninistischer Lehre eine zwingende Deutung des Freiheitsbegriffs. Anknüpfend an das Hegelwort von der Freiheit als Einsicht in die Notwendigkeit vertritt sie die Auffassung, Freiheit des Menschen existiere nur dort, wo den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung getragen werde. In der Frühzeit des Kapitalismus sei das insoweit der Fall gewesen, als die damals aufstrebende Klasse der Bürger Freiheit gewonnen habe, während die Klasse der Besitzlosen sie weiter entbehren mußte. In der Spätzeit des Kapitalismus habe sich der Freiheitsraum der Bürger wieder verengt, so daß nur die Freiheit weniger Privilegierter (der Monopolkapitalisten) erhalten geblieben sei. Weil der Sozialismus den gesellschaftlichen Erfordernissen im Geschichtsablauf entspreche, werde in ihm die Freiheit aller und vor allem die der früher Unterdrückten und Ausgebeuteten verwirklicht. In ihm bestehe zwischen Notwendigkeit und Freiheit kein Widerspruch mehr. Insbesondere sei im Sozialismus die ökonomische Basis für die Freiheit der Persönlichkeit durch das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln geschaffen worden (Eberhard Poppe/ Angelika Zschiedrich, Freiheit von Ausbeutung - sozialistisches Grundrecht und Menschenrecht, S. 345). 11 c) Weil die geschichtliche Entwicklung sich indessen nicht im Selbstlauf entwickele, sondern von denen vorangetrieben werden müsse, die die objektiven Notwendigkeiten erkannt hätten, das heißt also von der marxistisch-leninistischen Partei als Avantgarde der Arbeiterklasse (s. Rz. 6-12 zu Art. 1), sei es diese Partei, die die Bedingungen für die wirkliche Freiheit des Menschen und damit letztlich diese selbst schaffe. Die Freiheit wird also nicht gewonnen durch Verwirklichung irgendwelcher subjektiven Willkür, sondern durch ihre Verbindung mit der Gesellschaft zur Durchsetzung der objektiven Entwicklungsgesetze (Reiner Arlt, Freiheit und Recht, S. 797/798; Walter Ulbricht, Über die Dialektik unseres sozialistischen Aufbaus, S. 165). Es ist aber die Partei, die allein weiß, was in jedem Augenblick der Entwicklung die objektive Gesetzmäßigkeit verlangt. In diesem Sinne schreibt Hermann Klenner: Indem das von seiner Partei mobilisierte Proletariat in der sozialistischen Revolution die objektiven Gesetzmäßigkeiten der Geschichte durchsetzt, verwirklicht es sein historisches Recht auf Selbstbefreiung, sein Menschenrecht (Studien über die Grundrechte, S. 50). Er wendet sich zwar gegen Ulrich Krüger (Sozialistische Masseninitiative und Grundrechte), weil dieser allein die Masseninitiative als Ursache der Verwandlung bezeichnet hatte. Diese ist aber als nichts anderes gemeint als die Initiative der von der marxistisch-leninistischen Partei geführten Massen. Offenbar erschien Hermann Klenner diese Ansicht deshalb nicht recht geheuer, weil sie zur Konsequenz hat, daß zu bestimmen, was Freiheit ist, zur Sache einer subjektiven Entscheidung der Partei wird. Er bemängelte an Ulrich Krüger, dieser habe die objektive, 540;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Durchsetzung des Primats der Vorbeugung im Staatssicherheit durch die Zurückdrängung, Einschränkung, Neutralisation bzvj. Beseit igung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dokumente des Parteitages der Partei ,-Seite. Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Interview des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk der mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Partei die Beschlüsse des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik die Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik und die Weisungen des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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