Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 527

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 527 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 527); Körperkultur, Sport, Touristik Art. 18 nen der Sowjetunion und der anderen sozialistischen Länder kennzeichnen sollen. Jedoch wird auch der völkerverbindenden Funktion des Sports gedacht. Frieden und Freundschaft seien die hohen Ziele des Sports der DDR. Sie sollen verwirklicht werden durch die gleichberechtigte Zusammenarbeit mit allen Völkern und die aktive Teilnahme an den internationalen Meisterschaften und Wettbewerben des Sports, durch die freundschaftlichen Begegnungen mit den Sportlern und Sportorganisationen aller Länder im Geiste der olympischen Idee. Der Staatsratsbeschluß gibt detaillierte Anweisungen, wie die körperliche Vervollkommnung der Bürger als sozialistisches Lebensprinzip verwirklicht werden soll, wie Körperkultur, Sport und Touristik feste Bestandteile der Ausbildung und Erziehung der Schüler, Lehrlinge und Studenten zu sozialistischen Persönlichkeiten sowie feste Bestandteile der sozialistischen Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen werden sollen, wie Übung, Training und Wettkampf das sportliche Interesse und Leistungsstreben der Bürger mit dem Ziele fördern sollen, die Zugehörigkeit zu Organisationen auf dem Gebiet des Sports auf etwa 35% der Bevölkerung, d. h. auf etwa 6,3 Millionen Bürger, anwachsen zu lassen, wie hohes körperliches und sportliches Leistungsvermögen der Verteidigungsbereitschaft und der Wehrbefähigung der Bürger zu dienen hat und wie die materiell-technischen Bedingungen für die sozialistische Körperkultur des Volkes unter anderem durch den Bau von Sporthallen und -anlagen, Gymnastik- und Turnsälen, Saunas und Volksschwimmhallen, überdachten Volkssportanlagen sowie durch die Herstellung von Sportgeräten zu gewährleisten sind. Hohes Niveau der Sportwissenschaften und aktives Wirken der Sportkader werden als Triebkräfte der sozialistischen Körperkultur bezeichnet. Die Prinzipien des Staatsratsbeschlusses gelten fort. b) Körperkultur und Sport fielen schon früh der Reglementierung anheim, innerhalb 55 derer sie indessen nach Kräften gefördert wurden. Sportliche Betätigung war nach 1945 zuerst nur im Rahmen der FDJ möglich. Später wurde auch in den Betrieben Sport betrieben. Auch örtliche Sportvereinigungen wurden zugelassen. Am 1.1. 1948 wurde im Hause des Zentralrates der FDJ als Dachorganisation der Deutsche Sportausschuß gegründet. Dessen Aufgaben wurden sodann von dem am 14. 4. 1957 gebildeten Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) übernommen. Heute wird Sport vorwiegend auf betrieblicher Grundlage betrieben - ein Zeichen dafür, wie sehr der Betrieb Mittelpunkt des ganzen Lebens der Bevölkerung sein soll (s. Rz. 9-20 zu Art. 42). (Wegen der Verpflichtungen der Betriebe zur Schaffung der materiellen, finanziellen und personellen Voraussetzungen für die Unterhaltung und Instandhaltung der Sportstätten s. Rz. 21 zu Art. 18). Neuerdings gewinnen jedoch auch die Sportvereinigungen auf territorialer Grundlage an Bedeutung. Die Betriebssportgemeinschaften sind, unbeschadet ihrer Zugehörigkeit zum Deutschen Turn- und Sportbund, selbständige Organisationen des FDGB. Sie haben in den einzelnen Gewerkschaften einheitliche Namen (z. B. IG Bergbau: Aktivist; IG Druck und Papier: Rotation; G Gesundheitswesen: Medizin). Die Einheiten der Nationalen Volksarmee und der Deutschen Volkspolizei haben eigene Sportgemeinschaften unter den Namen Vorwärts bzw. Dynamo. Die BSG haben Rechtsfähigkeit68. * 527 68 Anordnung über die Rechtsfähigkeit des Deutschen Turn- und Sportbundes der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 12. 1979 (GBl. I S. 456). 527;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an politisch und tsohekistisoh klugem Handeln, flexiblem Reagieren und konsequentem Durchsetzen der Sicherheitsanforderungen verlangen. Die allseitig Sicherung der Inhaftierten hat dabei Vorrang und ist unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet sowie der Aufklärungslätigkeii planmäßig, zielgerichtet, allseitig und umfassend zu erkunden, zu entwickeln und in Abstimmung und Koordinierung mit den anderen operativen Diensteinheiten durchzuführen, die entsprechend den Festlegungen in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen für die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zuständig sind. Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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