Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 511

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 511 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 511); Die kulturpolitischen Grundsätze Art. 18 ben deren Verwirklichung zu sichern. Ausdrücklich wird ihnen aufgegeben, bei der Gestaltung des Kulturlebens die Kunst der Sowjetunion und der anderen sozialistischen Länder sowie die fortschrittliche Kultur anderer Völker einzubeziehen. Sie sollen die Teilnahme der Bürger an dem Kulturleben, dem kulturellen und künstlerischen Volksschaffen fördern. Sie sind in Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen und den Räten der Kreise für die Erhaltung und den Ausbau des Netzes kultureller Einrichtungen und des Denkmalbestandes verantwortlich (§ 31 a.a.O.). Die Volksvertretung (Kreistag, Stadtverordnetenversammlung) und der Rat des 15 Kreises haben gemeinsam mit den Volksvertetungen (Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen) und den Räten in den Städten und Gemeinden und den gesellschaftlichen Organisationen ein vielseitiges geistig-kulturelles Leben zu fördern. Auch sie sollen die Teilnahme der Bürger am geistig-kulturellen Leben und am kulturellen und künstlerischen Volksschaffen unterstützen und die Herstellung von Kontakten mit Künstlern, Schriftstellern und Kulturschaffenden pflegen. Sie haben Einfluß auf die Entwicklung der Arbeitskultur und die ästhetische Gestaltung der Umwelt zu nehmen (§ 45 a.a.O.). Die Volksvertretungen (Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretun- 16 gen) und die Räte der Städte und Gemeinden haben ein vielfältiges Kulturleben in ihren Territorien zu organisieren und die Arbeitskultur in den Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen sowie die Gestaltung kultureller Höhepunkte, Festtage und Feiern und die Entwicklung des kulturellen und künstlerischen Volksschaffens zu fördern. Ferner haben sie die Tätigkeit der Klubs der Werktätigen, die Jugend- und Dorfklubs zu unterstützen und das Zusammenwirken der Einrichtungen der Kultur, des Sports, der Volksbildung und des Handels zu fördern (§ 65 a.a.O.). Den örtlichen Räten aller Stufen unterstehen Kultureinrichtungen. Der Rat des 17 Kreises koordiniert und kontrolliert die Tätigkeit der Kultureinrichtungen im Kreise mit dem Ziel hoher kulturpolitischer Wirksamkeit. Dazu hat er mit den Räten der Städte und Gemeinden, den Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen zusammenzuarbeiten. Er hat die Räte der Städte und Gemeinden bei der Kontrolle der zweckmäßigen Nutzung der materiellen und finanziellen Mittel der Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen für kulturelle Zwecke zu unterstützen und Einfluß auf deren rationellen Einsatz zu nehmen. Die Räte der Städte und Gemeinden koordinieren die Tätigkeit aller Kultureinrichtungen ihres Territoriums. Sie kontrollieren die zweckmäßige Nutzung der materiellen und finanziellen Mittel der Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen für kulturelle Zwecke und haben Einfluß auf deren rationellen Einsatz zu nehmen. Fachorgane der Räte der Bezirke und Kreise für die Durchsetzung der einheitlichen 18 Kulturpolitik sind die Abteilungen für Kultur in den genannten örtlichen Organen. Sie wurden bei Gründung des Ministeriums für Kultur aus den bei den Räten der Bezirke bestehenden Abteilungen für Kunst und kulturelle Massenarbeit und aus den entsprechenden Referaten bei den Räten der Kreise gebildetls. Zu den den Räten der Bezirke und den Räten der Kreise unterstehenden kulturellen 19 Einrichtungen gehören die Bezirkskabinette für Kulturarbeit sowie die Kreiskabinette * 511 511 15 § 3 a.a.O. wie Fußnote 10.;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher. Sie stellen zugleich eine Verletzung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Prozeß der Beweisführung dar. Die aktionsbezogene Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen der ausrichten auf die operative Bearbeitung von Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Haupt- selbständigen Abteilungen haben darauf Einfluß zu nehmen und dazu beizutragen, daß Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung für die Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz - auch auf deutschem Boden - sowie für die Vereitelung und Zurückdrängung der aggressiven Politik des westdeutschen Imperialismus zu orientieren.

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