Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 490

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 490 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 490); Art. 17 Wissenschaft, Bildung und Kultur gaben und Struktur des Hochschulwesens bestimmt werden. Die Festlegung des Profils der Hochschule bedarf der Bestätigung durch den Minister für Hoch- und Fachschulwesen oder den Leiter des zuständigen zentralen staatlichen Organs. Die Hochschule hat ihre Aufgaben auf der Grundlage der staatlichen Pläne eigenverantwortlich zu planen und zu leiten. Sie soll ihr wissenschaftliches Potential konzentriert einsetzen, die interdisziplinäre wissenschaftliche Arbeit fördern, wirksame Formen der ideellen und materiellen Stimulierung an wen den sowie eine effektive Nutzung der materiellen Kapazitäten gewährleisten. Vorrangig soll das wissenschaftliche Potential der Hochschule auf wissenschaftlich wichtige Aufgaben wie Großforschungsvorhaben konzentriert werden. Die Hochschule soll eng mit den Kooperationspartnern und den örtlichen Staatsorganen Zusammenarbeiten. 59 Die Hochschule wird vom Rektor geleitet, dem Prorektoren und Direktoren für (1) Erziehung und Ausbildung, (2) Weiterbildung, (3) Forschung, (4) Planung und Ökonomie, (5) Kader, (6) internationale Beziehungen, (7) medizinische Betreuung (an medizinischen Akademien) zur Seite stehen. Es gilt das Prinzip der Einzelleitung und der kollektiven Beratung. Zwischen den Leitern und den Gewerkschafts- und FDJ-Leitungen sind jährlich gemeinsame Arbeitsprogramme zu vereinbaren und ihre Durchführung zu kontrollieren. Der Rektor hat mit der Gewerkschaftsleitung der Hochschule eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Der Rektor ist dem Minister bzw. dem Leiter des zentralen staatlichen Organs (s. Rz. 66-72 zu Art. 17) verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Er trägt die Verantwortung für die Einhaltung von Rechtsvorschriften und Weisungen und hat die Erfüllung der Aufgaben der Hochschule zu sichern. Er ist weisungsberechtigt gegenüber allen Hochschulangehörigen. Der Rektor wird aus dem Kreis der ordentlichen Professoren vom Wissenschaftlichen Rat der Hochschule für drei Jahre gewählt und vom Minister bzw. dem Leiter des zuständigen zentralen staatlichen Organs bestätigt und entpflichtet. Seine Amtszeit kann verlängert werden. Die Prorektoren werden auf Vorschlag des Rektors und des Senats des Wissenschaftlichen Rates ernannt und entpflichtet. Sie sind Stellvertreter des Rektors und erhalten vom Rektor ständige und zeitweilige Aufgaben übertragen. Der erste Prorektor ist ständiger Vertreter des Rektors und vertritt den Rektor bei dessen Abwesenheit. Innerhalb der ihnen übertragenen Aufgaben sind die Prorektoren gegenüber allen Hochschulangehörigen weisungsberechtigt. Die Direktoren der Fachgebiete haben die Entscheidungen für den Rektor vorzubereiten und deren Durchführung zu organisieren, zu kontrollieren und zu analysieren. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Leitung der Hochschule hat der Rektor regelmäßig mit den Prorektoren und Direktoren unter Teilnahme von Vertretern der SED, des FDGB und der FDJ sowie mit den Direktoren der Sektionen und den Leitern der zentralen Einrichtungen der Hochschule Dienstbesprechungen durchzuführen. An der Hochschule bestehen folgende gesellschaftliche Gremien: das Konzil, der Gesellschaftliche Rat und der Wissenschaftliche Rat. 60 Das Konzil ist die Versammlung der Delegierten der Wissenschaftler, Studenten, Arbeiter und Angestellten der Hochschule zur gemeinsamen Beratung über die Vorbereitung und Erfüllung der Hauptaufgaben der Hochschule. Es wird vom Rektor einberufen. Er hat mindestens einmal jährlich vor dem Konzil Rechenschaft zu legen und auf die 490;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 490 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 490) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 490 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 490)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß infolge der zielgerichteten feindlichen Einflußnahme bei der Mehrzahl der Verhafteten die Bereitschaft präsent ist, auf der Basis manifestierter feindlich-negativer Einstellungen unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß bis zur Verpflichtung die Möglichkeit der Durchführung anderer politisch-operativer Maßnahmen einschließlich der strafrechtlichen Verfolgung offenbleibt. Dazu erforderliche Entscheidungen sind vom bestätigungsberechtigten Leiter einzuholen.

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