Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 461

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 461 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 461); Regelungen der einfachen Gesetzgebung Art. 16 4. Aufopferungsanspruch. Für rechtmäßige Eingriffe des Staates, durch die dem Be- 26 troffenen ein Schaden an der Gesundheit entstanden ist, kann nur auf gesetzlicher Grundlage ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Hier handelt es sich nicht um eine Enteignung oder einen sonstigen Eingriff in das Eigentum, die oder der unter Art. 16 fällt oder fallen könnte. Die Staatshaftung des Art. 104 greift nicht durch, weil die Maßnahme nicht ungesetzlich (rechtswidrig) ist. a) Dieser im herkömmlichen deutschen Recht unter den Begriff der Aufopferung ge- 27 brachte Fall hat insbesondere für den Impfschaden in § 38 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen 25 eine positiv-rechtliche Regelung gefunden. Treten durch Schutzimpfungen und andere Schutzanwendungen sowie durch sonstige Seuchen- und Bekämpfungsmaßnahmen Gesundheitsschäden auf, so hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz des ihm daraus entstehenden Schadens. Der Anspruch erstreckt sich auf die Kosten der notwendigen Untersuchung, der Behandlung und Rehabilitation, der Pflege, auf den entgangenen Verdienst bei einer Erwerbsminderung, eine Entschädigung bei sonstigen körperlichen Nachteilen und auf die notwendigen Mehraufwendungen zur weiteren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ist vom Betrieb Lohnausgleich wie bei Quarantäne nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften (§ 282 Arbeitsgesetzbuch26 27) zu gewähren. Es wird also der volle Schaden ersetzt. b) Da Wild im Volkseigentum steht (s. Rz. 28 zu Art. 12) ist es angemessen, daß der 28 Staat für Wildschäden haftet. Gesetzliche Grundlage ist die Verordnung über Schadensersatzansprüche bei Wildschäden Wildschädenverordnung vom 30. 10. 1958 28. Wenn eine zusammenhängende landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Fläche, die mit der gleichen Kulturart bebaut ist, von Wildschaden betroffen wird, ist Ersatz an den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zu leisten, wenn der Schaden mehr als 10% beträgt. Bei LPG oder VEG wird der Schaden, der mehr als 250 M beträgt, unabhängig vom prozentualen Schadenanteil der Fläche vergütet. Ersatz wird nicht geleistet für Wildschäden an Gärten, Obstplantagen, Weinbergen, Baumschulen, Alleen und einzeln stehenden Bäumen. c) Eine Gefährdungshaftung besteht auch bei Strahlenschäden, die durch den Betrieb 29 von Atomenergieanlagen entstehen. Wird durch das Betreiben einer Kernanlage oder den Verkehr mit Ausgangsstoffen, Zwischenprodukten, Kernbrennstoffen oder radioaktiven Stoffen einschließlich der Abfallbeseitigung infolge ionisierender Strahlung ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der (staatliche) Rechtsträger der Anlage oder des radioaktiven Stoffes verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, der Geschädigte hat den Schaden vorsätzlich herbeigeführt29. Ist der Ersatzpflichtige nicht zu ermitteln oder kann er aus anderen Gründen nicht in Anspruch genommen 26 § 21 Erste Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz - Schutz und Pflege der Pflanzen- und Tierwelt und der landschaftlichen Schönheiten - (Naturschutzverordnung) vom 14. 5. 1970 (GBl. II S. 331). 27 Vom 16. 6. 1977 (GBl. I S. 185). 28 Verordnung über Schadensersatzansprüche bei Wildschäden - Wildschadenverordnung - vom 30. 10. 1958 (GBl. I S. 801). 29 § 9 a.a.O. wie Fußnote 12; Verordnung zum Atomenergiegesetz - Haftung für Strahlenschäden -vom 28. 3. 1962 (GBl. II S. 152). 461;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Aufklärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin und zur Durchsetzung von Maßnahmen zu deren strafrechtlichen Verfolgung sowie zur Auseinandersetzung mit dem von der ausgehenden Revanchismus, die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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