Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 447

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 447 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 447); Die Landeskultur Art. 15 f) Zum Küstenschutz bestimmt das Landeskulturgesetz, daß die Küste mit ihrem 42 Strand, den Dünen und Steilufern sowie dem Abbruch gefährdeter Flächen durch biologische und technische Maßnahmen gegen die sich in der Küstenlandschaft durch natürliche Prozesse vollziehenden Veränderungen, insbesondere gegen Landverluste, weitestgehend zu schützen sei. Wie das zu geschehen hat, hatte bereits das Wassergesetz 22 in §§ 35 und 36 (s. Rz. 20 zu Art. 15) festgelegt. g) Landeskultur und Bodennutzung. Die Erhaltung, Pflege und Verbesserung sowie 43 die rationelle gesellschaftliche Nutzung des Bodens erklärt das Landeskulturgesetz als eine notwendige Grundlage für die Gestaltung der Umwelt- und Lebensbedingungen der Bürger und unersetzliches Hauptproduktionsmittel der Land- und Forstwirtschaft zur ständigen Aufgabe der Staats- und Wirtschaftsorgane sowie der Betriebe in Zusammenwirkung mit der Nationalen Front und in Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen und den Bürgern. Insoweit erfüllt das Landeskulturgesetz auch den Verfassungsauftrag des Art. 15 Abs. 1. Die Bodennutzungsverordnung vom 26. 2. 198115a (s. Rz. 16 zu Art. 15) erfüllt die Anforderung des Landeskulturgesetzes zum Schutz des land-und forstwirtschaftlichen Grund und Bodens. h) Das Landeskulturgesetz überträgt den Staats- und Wirtschaftsorganen, den staatli- 44 chen Forstwirtschaftsbetrieben, den LPG und anderen Nutzungsberechtigten die planmäßige Gestaltung, Nutzung und Pflege der Wälder als bedeutende Rohstoffquelle und wichtigen Landeskulturfaktor für die Gesunderhaltung und Erholung der Bürger sowie für den Landwirtschaftshaushalt. Zum Schutz und zur Reinhaltung der Wälder war bereits am 11. 3. 1969 eine Anordnung ergangen53. Sie umfaßt den Schutz und die Reinhaltung der Wälder, Moore, Heiden und anderer in oder an Wäldern liegenden und mit leicht brennbarem Bewuchs bestandenen Flächen. Das Betreten des Waldes kann aus Gründen des Forstschutzes, des Naturschutzes, des Schutzes von Versuchsflächen, zur Durchführung militärischer Übungen und zum Schutz vor eng begrenzten Wildeinstandsgebieten eingeschränkt werden. Interessant ist, daß die Anordnung auch das Verbot des Betretens aus einem anderen Grund als dem des Naturschutzes einschließt. Die Durchführung militärischer Übungen steht mit dem Naturschutz in keinem Zusammenhang. Verboten werden kann das Befahren von Waldwegen. Unzulässig ist die Schädigung von forstwirtschaftlichen Kulturen, Erzeugnissen und jagdlichen Einrichtungen. Müll, Schrott und sonstige Abfälle dürfen im Wald nur auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Plätzen gelagert werden. Die Anlage von Ascheplätzen ist nur mit Erlaubnis zulässig. Die Anordnung trifft ferner Bestimmungen über den Waldbrandschutz. Verantwortlich für die Maßnahmen zum Schutz und zur Reinhaltung der Wälder ist der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. i) Nach dem Landeskulturgesetz sollen die Gewässer einschließlich des Grundwassers 45 als eine unersetzliche Grundlage des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses, insbesondere für die Versorgung mit Trinkwasser und die Deckung des Bedarfs an Betriebswasser sowie Bewässerungswasser für die sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe, für die Binnenschiffahrt und die Fischereiwirtschaft, rationell genutzt und geschützt werden. Das Landeskulturgesetz enthält die grundsätzlichen Bestimmungen über die Nutzbarmachung des Wasserdargebotes und die Wasserverwendung, über die Nutzung, Reinhaltung und Pfle- * 447 53 Anordnung über den Schutz und die Reinhaltung der Wälder vom 11. 3. 1969 (GBl. II S. 203). 447;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 447 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 447) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 447 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 447)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit des Dienstobjektes - Erläuterung der Waffen- und Munitions- Betreuer Ordnung der Abteilung. Die Aufgabenstellung der Sicherungstä- Betreuer tigkeit im Torbereich, Zur Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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