Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 436

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 436 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 436); Art. 15 Ökonomische Grandlagen Mit der Genehmigung eines Verzichts entsteht Volkseigentum, sobald der Verzicht in das Grundbuch eingetragen ist (§ 310 ZGB). Die Grundstücksverkehrsverordnung sieht die Möglichkeit eines Eingriffs in Pacht-und Nutzungsverträge über landwirtschaftliche Grundstücke vor (§ 5 a.a.O.). Sie können durch den Rat des Kreises auf Antrag eines Vertragspartners oder des Rates der Stadt, des Stadtbezirks oder der Gemeinde verlängert, vorzeitig aufgehoben oder inhaltlich geändert werden, wenn dies im Interesse der weiteren Entwicklung und Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse in der Landwirtschaft, der Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion oder der ordnungsgemäßen Nutzung erforderlich ist. Der Rat des Kreises kann auch Auflagen zur Nutzung von Grundstücken erteilen (§ 6 a.a.O.). 4. Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Bodens. 16 a) Speziell zum Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Grund und Bodens und zur Sicherung der sozialistischen Bodennutzung erging die Verordnung vom 17. 12. 1964 (Bodennutzungsverordnung)ls. In ihrer Präambel wurde getadelt, daß zum Zeitpunkt ihres Erlasses bei der Verwendung von land- und forstwirtschaftlichem Grund und Boden für Industrie-, Bau- und sonstige nichtland- und forstwirtschaftliche Zwecke die volkswirtschaftliche Bedeutung des land- und forstwirtschaftlichen Grund und Bodens nicht genügend beachtet werde. Mit Wirkung vom 1. 5. 1981 an wurde sie ersetzt durch die Bodennutzungsverordnung vom 26. 2. 19811Sa. Ihr zufolge muß jeder Boden, der als land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen ist, die Binnengewässer sowie anderer Boden für eine maximale Produktion bei ständiger Steigerung der Bodenfruchtbarkeit und der Produktivität der Binnengewässer bewirtschaftet werden, ist weiterer Boden für die land-, forst- und fischwirtschaftliche Nutzung zu erschließen und eine ständig höhere und stabile Produktion je Flächeneinheit zu sichern. Den Räten der Bezirke und Kreise ist die Verantwortung für den Bodenfonds ihres Territoriums übertragen. Die Entwicklung der land-, forst- und binnenfischwirtschaftlich genutzten Flächen ist durch staatliche Kennziffern zu planen. Ein dauernder Entzug des Bodens ist nur im Rahmen der erteilten Plankennziffern gestattet. Der Boden muß entsprechend der in der Bodennutzungsdokumentation ausgewiesenen Nutzungsarten bewirtschaftet werden. Änderungen in der Nutzung sind nach der Grundstücksverkehrsverordnung12 genehmigungspflichtig. Ehrenamtliche Bodenkommissionen bestehen in den Kreisen, eventuell auch in den Bezirken oder in Städten bzw. Gemeinden zur Unterstützung der Räte bei der staatlichen Leitung und Lenkung der Bodennutzung sowie zur Verstärkung der gesellschaftlichen Kontrolle. Für den Bergbau gelten besondere Bestimmungen15 16. Nach Beendigung der den Entzug oder die Beschränkung bedingenden Maßnahmen sind die Flächen in einen Zustand zu versetzen, der eine Rückführung in die landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht. Beim 15 GBl. 1965 II, S. 233; Ber. GBl. II S. 299. 15 a Verordnung zum Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Bodens und zur Sicherung der so- zialistischen Bodennutzung - Bodennutzungsverordnung - vom 26. 2. 1981 (GBl. I S. 105); Zweite Durchführungsbestimmung dazu vom 26. 2. 1981 (GBl. I S. 114). 16 Verordnung über die Wiedernutzbarmachung der für Abbau- und Kippenzwecke des Bergbaus in Anspruch genommenen Grundstücksflächen vom 6. 12.1951 (GBl. S. 1133); Dritte Durchführungsbestimmung dazu vom 20. 1. 1964 (GBl. II S. 121). 436;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des erhöhten Vorgangsanfalls, noch konsequenter angestrebt werden.

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