Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 403

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 403 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 403); Das Eigentum der landwirtschaftlichen Produktionsgemeinschaft Art. 13 das dem Grundsatz, demzufolge die Früchte des Eigentums dem Eigentümer gehören. Fraglich kann freilich nach der Fassung des Art. 13 sein, ob auch Erträgnisse von Geldforderungen einer sozialistischen Genossenschaft, etwa die Zinsen aus einem Bankguthaben, genossenschaftliches Eigentum werden. Sicher ist in erster Linie an das Ergebnis gedacht, das durch Arbeit mit dem Boden und den Produktionsmitteln erzielt wird. Da indessen Geldforderungen der sozialistischen Genossenschaften nur aus Arbeit oder aus dem Verkauf von Produkten oder von Produktionsmitteln entstehen können, sind deren Erträgnisse ebenfalls als Ergebnis genossenschaftlicher Nutzung im Sinne des Art. 13 anzusehen. 3. Nicht zwingend zum genossenschaftlichen Eigentum gehört der Boden. Sozialisti- 3 -sehe Genossenschaften können aber Eigentum am Boden erwerben, der damit zu genossenschaftlichem Eigentum wird (s. Rz. 2-16 zu Art. 15). 4. Da die Genossenschaften, welche nach dem Gesetz betr. die Erwerbs- und Wirt- 4 Schaftsgenossenschaften vom 1. 5. 18891 (für die DDR nicht aufgehoben) errichtet sind, nicht sozialistische Genossenschaften im Sinne der Verfassung sind, ist ihr Eigentum nicht genossenschaftliches Gemeineigentum. Auch die Konsumgenossenschaften sind nicht sozialistische Genossenschaften im Sinne der Verfassung. Indessen fällt ihr Eigentum unter das Eigentum gesellschaftlicher Organisationen der Bürger und ist aus diesem Grunde sozialistisches Eigentum. 5. Art. 13 brachte keine Änderung der bestehenden Eigentumsverhältnisse. Er be- 5 stätigte lediglich die durch die einfache Gesetzgebung bereits geschaffene Rechtslage (s. Rz. 6 ff. zu Art. 13) und schuf die Grundlage für ihre Fortentwicklung. II. Das Eigentum der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) Literatur: Hans- Werner Aims/Reiner A rlt/Gerhard Rosenau, Das Musterstatut für kooperative Einrichtungen in der Landwirtschaft und einige Aufgaben in der Rechtsprechung, NJ 1973, S. 5 - Reiner Arlt, Die persönliche Hauswirtschaft und das persönliche Eigentum der Genossenschaftsmitglieder in der LPG, NJ 1955, S. 468; ders., Zur Methodik der rechtlichen Regelungen der gesellschaftlichen Verhältnisse in der LPG, StuR 1957, S. 261; ders., Gedanken über eine zusammenfassende Regelung des LPG-Rechts, NJ 1957, S. 713; ders., Grundriß des LPG-Rechts, Berlin (Ost), 1959; ders., Die Bedeutung des LPG-Gesetzes und der neuen Musterstatuten für die weitere sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft, StuR 1959, S. 720; ders., Hauptprobleme der weiteren Entwicklung des Bodenrechts in der DDR, StuR 1961, S. 1730; ders., Rechtsverhältnisse am Boden, in: Probleme des sozialistischen Zivilrechts, Berlin (Ost), 1962; ders., Rechte und Pflichten der Genossenschaftsbauern, Berlin (Ost), 1965; ders., Aktuelle Probleme der Entwicklung des LPG-Rechts, StuR 1966, S. 588 - ders./Richard Häh-nert!Erich Krauß, Probleme des Statuts der LPG Pflanzenproduktion, StuR 1966, S. 1023 - Klaus BönningerlRichard Hähnert, Die rechtliche Behandlung der genossenschaftlichen Produktionsmittelfonds bei Umsetzung von LPG Typ III wegen Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen durch den Bergbau, StuR 1964, S. 1226 - Heinz Gold!Gerhard Rosenau, Theoretische und praktische Probleme der rechtlichen Regelung des sozialistischen Eigentums in der Landwirtschaft der DDR, StuR 1977, S. 492 - Klaus Heuer, Die Bedeutung der Musterstatuten für die weitere Festigung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, NJ 1955, S. 332; ders., Ein Grundriß des Rechts der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, NJ 1956, S. 132; ders., Der Ge- 403 1 RGBl. S. 55 in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. 5. 1898 (RGBl. S. 810).;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel nicht möglich. Ursächlich dafür ist die politische Lage. Die Organisa toreri und Inspiratoren sind vom Gegner als Symbolfiguren aufgebaut worden.

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