Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 401

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 401 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 401); Sozialistische Planwirtschaft und sozialistisches Wirtschaftsrecht Art. 12 handelsschiffahrt das Seehandelsschiffahrtsgesetz der Deutschen Demokratischen Republik - SHSG - vom 5. 2. 197635 -, ist die Streitfrage eindeutig zugunsten einer Trennung von Zivilrecht und Wirtschaftsrecht entschieden. Zum letztgenannten gehört auch das erwähnte Vertragsgesetz33, die gesetzliche Regelung für die Vertragsbeziehungen innerhalb der volkseigenen Wirtschaft. Die Zusammenfassung der wirtschaftsrechtlichen Regelungen in einem Wirtschaftsgesetzbuch war geplant. Zunächst sollte die Kodifikation des neuen Wirtschaftsrechts noch nicht in einem einzigen Gesetzgebungsakt vorgenommen werden. Bis 1975 sollten komplexe Normensysteme ausgearbeitet werden, die einerseits eine Grundsatzregelung, andererseits eine Reihe von Folgeregelungen zur Vervollständigung und Detaillierung der Grundsatzregelung für besondere Anwendungsbereiche erhalten sollten. Nur die Grundsatzregelung sollte die Bezeichnung Wirtschaftsgesetzbuch erhalten und die wesensbestimmenden sozialistischen Rechtsprinzipien, juristischen Organisationsgrundsätze und rechtlichen Organisationsformen, die Aufgaben und Verhaltensweisen für den Rechtsverkehr in der Volkswirtschaft der DDR enthalten. Indessen ist es zu einer Kodifikation des Wirtschaftsrechts bisher nicht gekommen. Schon der VIII. Parteitag der SED (15.-19- 6. 1971) hatte für die Gestaltung des Wirtschaftsrechts bescheidenere Ziele gesetzt. Das Zivilgesetzbuch sollte fertiggestellt, das Wirtschaftsrecht aber nur ausgestaltet werden. Im Jahre 1974 hielt man sich nicht mehr für aufgefordert, ein Wirtschaftsgesetzbuch zu schaffen. Man begnügte sich mit Teilregelungen, so den Planungsordnungen 36 (s. Rz. 33 zu Art. 9) und den Statuten der Industrieministerien (s. Rz. 42-54 zu Art. 9). In Arbeit ist ein neues Gesetz über die Kooperation in der volkseigenen Wirtschaft, welches das Vertragsgesetz33 ablösen soll. Indessen wird in der weiteren Perspektive auch weiterhin eine komplexere wirtschaftsrechtliche Regelung für notwendig angesehen, um sowohl den heranreifenden materiellen Bedingungen zu genügen als auch planungs-, ko-operations- und organisationsrechtliche Grundfragen nach einheitlichen Prinzipien zu regeln und somit wichtige Voraussetzungen für eine höhere Effektivität, eine bessere Übersichtlichkeit und Handhabbarkeit der wirtschaftsrechtlichen Regelungen zu schaffen (Gerhard Walter, Probleme der Wirksamkeit ., S. 1370). 35 GBl. I S. 109. 36 Vom 20. 11. 1974 (GBl. Sdr. Nr. 775 a, 775 b, 775 c) und vom 28./30. 11. 1979 (GBl. Sdr. Nr. 1020 und 1021). 401;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der in der politisch-operativen Arbeit ist zwischen den außerhalb der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung liegenden Ursachen und Bedingungen und den noch innerhalb der und anderen sozialistischen Ländern, zu Objekten und Konzentrierungspunicten der Banden, Deckadressen und Decktelefonen der Banden in Westberlin, der und anderen nichtsozialistische Staaken sowie in der und anderen imperialistischer! Staaten sowie zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern, Neonazis und Revanchisten in der und in Westberlin; die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit Bruderorganen sozialistischer Länder bei der Beweismittelsicherung zur Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten aus dieser Zeit; die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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