Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 334

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 334 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 334); Art. 9 Ökonomische Grundlagen Der Präsident der Staatsbank ist Mitglied des Ministerrates, was die Bedeutung der Staatsbank hervorhebt. 80 An Kreditinstituten bestehen weiter: die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft 163, die mit Wirkung vom 1.10.1968 aus der Landwirtschaftsbank der Deutschen Demokratischen Republik 164 gebildet worden war, die Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) sowie die Deutsche Handelsbank AG (DHB) (s. Rz. 118 zu Art. 9) und auf lokaler Ebene Sparkassen165 sowie Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe166. (Wegen des Postscheckdienstes s. Rz. 68 zu Art. 9). Die Grundsätze für die Kreditgewährung an volkseigene, konsumgenossenschaftliche Betriebe und sozialistische Wohnungsbaugenossenschaften sind in der Verordnung vom 22.12.1971 167, die Grundsätze über die Kreditgewährung zur Finanzierung von Investitionen im Bereich der Landwirtschaft in den Anordnungen vom 24.12.1971 und vom 8.11.1972 168 geregelt. Die Grundsätze für die Durchführung des Zahlungsverkehrs und die Führung der dem Zahlungsverkehr dienenden Konten in der Währung der DDR durch die Kreditinstitute und Postscheckämter sind in der Zahlungsverkehrs-Verordnung vom 12.5.1969169 enthalten. Der Zahlungsverkehr soll sich in erster Linie bargeldlos abwickeln, um den Zahlungsmittelumlauf einzuschränken. 81 f) Die Sach- und Personenversicherung der volkseigenen Wirtschaft, der übrigen Wirtschaft einschließlich der Landwirtschaft und der Bürger wird von der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik als Monopolunternehmen betrieben170. Die Staatliche Versicherung führte bis zum 31.12.1968 die Bezeichnung Deutsche Versicherungs-Anstalt (DVA). Sie nahm auch die Vereinigte Groß-Berliner Versicherungsanstalt, die bis dahin als Monopolanstalt in Berlin (Ost) bestanden hatte, in 163 A.a.O. wie Fußnote 98; Zweite Verordnung über das Statut der Landwirtschaftsbank der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. 12. 1968 (GBl. 1969 II, S. 41); Statut der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR vom 23. 10. 1975 (GBl. I S. 692). 164 Umbenennung aus Deutscher Bauernbank durch Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Planung und Leitung der Volkswirtschaft durch den Ministerrat vom 11. 2.1963 (GBl. I S. 1) und Anordnung vom 15. 6.1965 (GBl. II S. 513). 165 Statut der Sparkassen der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. 10. 1975 (GBl. I S. 703). 166 Anordnung über die Bestätigung des Musterstatutes der Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe der DDR und des Statutes des Verbandes der Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe vom 16. 1. 1974 (GBl. I S. 63). 167 Verordnung über die Durchführung der Kredit- und Zinspolitik gegenüber volkseigenen Betrieben, konsumgenosenschaftlichen Betrieben und sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften - Kreditverordnung sozialistische Betriebe - vom 22. 12. 1971 (GBl. 1972 II, S. 41). 168 Anordnung über die Durchführung der Kredit- und Zinspolitik in der Landwirtschaft - Kreditanordnung Landwirtschaft - vom 24. 12. 1971 (GBl. II S. 722); Anordnung Nr. 2 vom 8. 11. 1972 (GBl. II S. 793). 169 Verordnung über die Regelung des Zahlungsverkehrs - Zahlungsverkehrs-Verordnung - vom 12. 5. 1969 (GBl. II S. 261); dazu: Anordnung über den baren Zahlungsverkehr vom 12. 5. 1969 (GBl. II S. 263). Das Gesetz über die Regelung des Zahlungsverkehrs vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 355) wurde durch Beschluß der Volkskammer vom 12. 5. 1969 (GBl. I S. 28) aufgehoben. 170 Verordnung über das Statut der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik vom 19.11. 1968 (GBl. II S. 941). 334;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft heißt es im Punkt : Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung vor Ermittlungshandlungen übergeben werden.

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