Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 284

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 284 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 284); Art. 8 Politische Grundlagen Rechte und über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beide vom 16. 12. 19662 3 - freilich mit den nach ihnen zulässigen Einschränkungen (s. Rz. 42-44 zu Art. 19). 6 f) Rechtsvergleichend ist von Interesse, daß Art. 29 der Verfassung (Grundgesetz) der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 7.10. 1977 3 zwar die zehn Prinzipien der KSZE-Schlußakte für die Beziehungen zu anderen Staaten verfassungsrechtlich festschreibt, aber nur eine Bindung für die Staatsmacht, nicht für die Bürger der UdSSR konstituiert. 2. Ob die allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechts durch Art. 8 Abs. 1 Verfassungsrang erhalten haben, ist nur schwer abschätzbar. Es liegt die Annahme nahe, daß ihnen zwar kein Verfassungsrang zukommt, daß sie aber den einfachen gesetzlichen Bestimmungen jeden Ranges (Gesetz der Volkskammer, Erlaß des Staatsrates, Verordnung des Ministerrats, Anordnung eines Ministers oder des Leiters eines anderen zentralen Organs) Vorgehen. Wegen des Fehlens einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit infolge des Prinzips der Gewalteneinheit (s. Rz. 21-32 zu Art. 5) wird die Frage auch nicht akut werden. 3. Verbot des Eroberungskrieges. 8 a) Mit der Verfassungsnovelle von 1974 wurde bei unverändertem Text aus dem zweiten Satz des Abs. 1 der Abs. 2. 9 b) Das im Prinzip der friedlichen Koexistenz enthaltene Angriffsverbot (s. Rz. 43 zu Art. 6) wird in Art. 8 Abs. 2 aufgenommen und erweitert. In Art. 8 Abs. 2 ist zwar nur ein Verbot des Eroberungskrieges ausgesprochen. Dieser Begriff braucht sich nicht unbedingt mit dem Begriff des Angriffskrieges zu decken, denn auch ein Verteidigungskrieg könnte im Falle eines Sieges zu Eroberungen führen und wäre zu einem Eroberungskrieg geworden, selbst wenn die Absicht der Eroberung erst mit der Abwehr eines Angriffs entstanden ist. Da aber der Angriffskrieg bereits durch Art. 6 Abs. 1 Satz 1 verboten ist und über Art. 91 Satz 1 bestraft werden muß, ist anzunehmen, daß mit Art. 8 Abs. 2 über den Angriffskrieg hinaus der Eroberungskrieg verboten werden soll. Viel Sinn ist darin nicht zu erblicken. Die Bestimmung soll wohl vor allem dazu dienen, die Maximen der DDR in ein helles Licht gegenüber den unterstellten oder wirklichen Maximen der imperialistischen Staaten der Vergangenheit, insbesondere des Hitlerreichs, und der Gegenwart zu rücken. 10 c) Das Verbot, die Streitkräfte der DDR gegen die Freiheit eines anderen Volkes einzusetzen, ist auf dem Hintergrund der These der sowjetischen Völkerrechtslehre zu sehen, nach der der bewaffnete Kampf unterdrückter Völker um die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts völkerrechtsmäßig ist (D. B. Lewin u.a., Völkerrecht, S. 145). Damit ist eine Unterstützung des Unterdrückers völkerrechtswidrig. Das gilt vor allem für den Einsatz von Streitkräften. Uber Recht und Unrecht entscheidet freilich auch hier das Klasseninteresse. Eine Auflehnung gegen eine kommunistische Herrschaft wird niemals als gerechtfertigt angesehen. Die Unterstützung eines solchen Befreiungskampfes wäre in den Augen der sowjetischen Völkerrechtslehre völkerrechtswidrig. Dagegen stün- 2 GBl. 1974 II, S. 57; 1976 II, S. 108; GBl. 1974 II, S. 105, 1975 II, S. 266. 3 Neues Deutschland vom 15./16. 10. 1977, S. 9- 284;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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