Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 278

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 278 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 278); Art. 7 Politische Grundlagen (Wegen der Dienstgradbezeichnungen in der Deutschen Volkspolizei s. Rz. 12 zu Art. 71). 2. Staatssicherheitsdienst. 74 a) Im Zusammenwirken mit der sowjetischen Besatzungsmacht wurde schon im Jahre 1945 mit dem Aufbau einer politischen Polizei begonnen. Der Form nach war sie als Kommissariat 5 (K 5) in die DVP eingegliedert, in Wirklichkeit wurde sie vom sowjetischen Geheimdienst MGB geführt. Die Deutsche Verwaltung des Innern führte ein Referat K 5 als Auftragsangelegenheit der Besatzungsmacht. Außerdem bestand bei der DWK (s. Rz. 33 zur Präambel) seit dem 12. 5. 1948 ein Ausschuß zum Schutz des Volkseigentums, dem die administrative Kontrolle des Volkseigentums übertragen wurde. Beide Einrichtungen wurden nach Bildung des Ministeriums des Innern in ihm zu der Hauptverwaltung Schutz des Volkseigentums zusammengefaßt. 75 b) Durch Gesetz vom 8. 2. 195087 wurde aus dieser Hauptverwaltung das Ministerium für Staatssicherheit gebildet. Nach dem Juniaufstand 1953 wurde es zum Staatssekretariat degradiert und in das Ministerium des Innern eingegliedert. Am 24. 11. 1955 wurde wieder ein Ministerium gebildet88. 76 Die Aufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit sind: Sicherung der Streitkräfte (NVA und DVP), Spionageabwehr und Gegenspionage, Sicherung der Wirtschaft, Kampf gegen verdächtige Vereinigungen, Verkehrssicherung, Schutz hoher Staats- und Parteifunktionäre. Das Ministerium hat ein eigenes Wachregiment in Stärke von etwa 4500 Mann. Seine Hauptverwaltung Aufklärung betreibt eine umfangreiche Spionage in der Bundesrepublik und auch im Ausland. Dem Ministerium für Staatssicherheit obliegt die Telefon- und Briefüberwachung (s. Rz. 9-19 zu Art. 31). In den Territorien der DDR hat das Ministerium nachgeordnete Dienststellen. Diese sind nicht in die örtlichen Organe eingegliedert, haben aber wie die örtlichen Dienststellen der DVP mit diesen zusammenzuarbeiten. Das Ministerium wirbt aus der Bevölkerung, nicht selten unter Ausübung von Druck, Helfer (Spitzel) an. Eine gesetzliche Grundlage gibt es für deren Tätigkeit nicht. Die hauptamtlichen Angehörigen des Ministdriums haben die Befugnisse, die den Angehörigen der DVP zustehen (§ 20 Abs. 2 Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei89) (s. Rz. 64-68 zu Art. 7). 77 3. Katastrophenschutz. Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen waren zunächst in der Verordnung vom 28. 2. 1963 90 festgelegt. In Anpassung an das Zivilverteidigungsgesetz (s. Rz. 48 zu Art. 7) erging zunächst die Verordnung vom 13. 1. 1971 91. Diese wurde durch die Verordnung über den Katastrophenschutz vom 87 Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit vom 8. 2. 1950 (GBl. S. 95). 88 Geschluß über Veränderung der Struktur des Regierungsapparates vom 24. 11. 1955 (GBl. 1956 I S. 1). 89 Vom 11. 6. 1968 (GBl. I S. 232). 90 Verordnung über die Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen vom 28. 2. 1963 (GBl. II S. 139). 91 Verordnung über die Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen vom 13. 1. 1971 (GBl. II S. 117). 278;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Ziele, Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der feindlichen Zentren, Personengruppen und Personen auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage - das Vorhandensein von Planstellen und die Führung der in den Struktur- und Stellenplänen - das Vorliegen mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen.

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