Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 257

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 257 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 257); Die Organisation der Landesverteidigung Art. 7 Da die alliierten Abkommen über den Luftverkehr zwischen Westdeutschland und Berlin (West) (Alois Riklin, Das Berlin-Problem, S. 262; Dokumente, S. 38) die von der DDR gesetzten Rechtsnormen überlagern, bleibt dieser Verkehr von den Bestimmungen des Gesetzes über die zivile Luftfahrt unberührt (s. Rz. 7 zu Art. 7). Nach dem damaligen Außenminister der DDR und Mitglied des ZK der SED, Otto Winzer (Diskussionsbeitrag auf der 10. Tagung des ZK der SED vom 23.-25. 6. 1965, Tribüne vom 25. 6. 1965), ist die Luftsicherheitszentrale nur zur technischen Abwicklung des Flugverkehrs in den drei Luftstraßen von und nach Berlin zuständig. Sie hat keinerlei Entscheidungsbefugnis über den Luftraum der DDR und deren Hauptstadt Berlin. Der Verkehr über den Ostberliner Flughafen Schönefeld wird ohne die alliierte Luftfahrtzentrale abgewickelt. f) Der Aufenthalt ausländischer Kriegsschiffe in den Gewässern der DDR wird 18 durch die Anordnung vom 11. 8. 1965 38 geregelt. Ihr zufolge ist der Aufenthalt ausländischer Kriegsschiffe in den Territorialgewässern, den inneren Seegewässern und den festgelegten Seewasserstraßen der DDR mit Genehmigung gestattet. Dasselbe gilt auch für das Durchfahren der Gewässer der DDR. Für ausländische Schiffe, die dem Zivilverkehr dienen, bestehen keine Sondervorschriften. Es gelten für sie die allgemeinen Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit: Ordnung zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Seestraßenordnung) vom 24. 11. 1953 39, Anordnung zur Regelung des Verkehrs auf den Seewasserstraßen - Seewasserstraßenordnung (SWO) - vom 16. 5. 196840, Anordnung über den Schiffsverkehr in den Seehäfen der Deutschen Demokratischen Republik - Seehafenordnung - vom 9- 8. 1962 41. Weitere Maßnahmen zur militärischen Sicherung der Grenzen sind aufgrund des Verteidigungsgesetzes vom 20. 9- 196142 ergangen (s. Rz. 23-28 zu Art. 7). g) Strafrechtlich steht der ungesetzliche Grenzübertritt nach §213 StGB43 unter 19 Sanktion (s. Rz. 16 zu Art. 32). II. Die Organisation der Landesverteidigung Literatur. Heinz Hoffmann, Sozialismus qnd Frieden werden jederzeit zuverlässig geschützt, Rede vor der Volkskammer zur Begründung des Verteidigungsgesetzes, Neues Deutschland vom 14./15. 10. 1978, S. 3 - Jörg Weck, Wehrverfassung und Wehrrecht in der DDR, Band VIII der Reihe: Abhandlungen zum Ostrecht, herausgegeben vom Institut für Ostrecht der Universität Köln, Köln, 1970. 38 Anordnung über den Aufenthalt ausländischer Kriegsschiffe in den Gewässern der Deutschen Demokratischen Republiken vom 11.8. 1965 (GBl. II S. 638). 39 GBl. S. 1211. 40 GBl. Sdr. Nr. 587; zuvor: Seewasserstraßenordnung vom 25. 10. 1954 (GBl. I S. 887). 41 GBl. II S. 537. 42 Gesetz zur Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik (Verteidigungsgesetz) vom 20. 9. 1961 (GBl. I S. 175). 43 Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. 1. 1968 (GBl. I S. 1) i.d.F. vom 19.12. 1974 (GBl. 1975 I, S. 14), vom 7. 4. 1977 (GBl. I S. 100) und vom 28. 6.1979 (GBl. I S. 139). 257;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 257 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 257) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 257 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 257)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren durch die Abteilung der Bezirksverwaltung Verwaltung zu übernehmen. Darüber muß die Entscheidung durch den Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung herbeigeführt werden.

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