Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 251

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 251 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 251); Da Schutz des Staatsgebietes Art. 7 überdeckt, sind jedoch als potentiell geltendes Völkerrecht in Kraft geblieben (Ernst R. Zivier, Der Rechtsstatus des Landes Berlin, S. 239). Die Einzelregelungen ergeben sich aus dem Transitabkommen, das zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR am 17.12. 197116 abgeschlossen, mit seinen Begleitdokumenten in das Schlußprotokoll zum Viermächteabkommen aufgenommen und damit von der Regierung der Sowjetunion einerseits und den drei Westmächten (Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Französische Republik) andererseits sanktioniert und garantiert worden ist. Das Land Berlin ist nicht Partner des Transitabkommens. Die Rechtswirkung des Abkommens erstreckt sich durch den Abschluß durch die Bundesrepublik Deutschland und seine Sanktionierung durch die vier Mächte auf die Berliner Westsektoren (Ernst R. Zivier, a.a.O., S. 238). Die DDR hat in ihrer Gesetzgebung den Bestimmungen des Transitvertrages Rechnung getragen16a. 4. Wenn Art. 7 Abs. 1 den Staatsorganen die Pflicht auferlegt, die territoriale Integri- 8 tat und die Unverletzlichkeit der Staatsgrenzen zu gewährleisten, so fällt auf, daß diese Pflicht nicht der DDR schlechthin auferlegt wird, obwohl dieser in Art. 7 Abs. 2 die Pflicht zur Organisation der Landesverteidigung aufgegeben ist. Offensichtlich soll den Staatsorganen in besonderem Maße die Erfüllung der Schutzfunktion nach außen zur Pflicht gemacht werden, ohne daß deshalb die gesellschaftlichen Organe aus dieser Pflicht entlassen wären. Dafür spricht auch die Reihenfolge, in der die Sätze des Art. 7 stehen. Folgte diese der Logik, so müßte Art. 7 Abs. 2 Satz 1 über der Organisation der Landesverteidigung und dem Schutz der inneren Ordnung als Obersatz an erster Stelle stehen, und die Sätze über die Pflichten der Staatsorgane und die speziellen Aufgaben der NVA müßten sich daran anschließen. Ursächlich für die unlogische Reihenfolge ist offenbar die nachträgliche Einfügung des Abs. 1, gekoppelt mit dem Bestreben, die territoriale Integrität und die Unverletzlichkeit der Staatsgrenzen besonders hervorzuheben. 5. Einfache Gesetzgebung zum Schutz des Staatsgebietes. Schon vor Erlaß der Ver- 9 fassung von 1968 waren die Staatsorgane ihrer Pflicht zur Gewährleistung der Unantastbarkeit des Staatsgebietes mit einer Reihe gesetzlicher Bestimmungen nachgekommen. a) Mit der Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen 10 Republik vom 19. 3. 1964 und einer Anzahl aufgrund des § 8 erlassenen Anordnungen17 16 Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 174 vom 15. 9- 1972, S. 7. 16 a Anordnung über die Benutzung von Verkehrswegen im Durchreiseverkehr vom 16.12.1966 (GBl. II S. 1217) in der Fassung der Anordnung Nr. 11 vom 22. 3.1979 (GBl. I S. 74); Anordnung Nr. 12 dazu vom 24. 6. 1981 (GBl. I, S. 271). 17 Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. 3. 1964 (GBl. II S. 255) in der Fasssung der ÄnderungsVO vom 6.10. 1965 (GBl. II S. 715), der AnpassungsVO vom 13. 6. 1968 (GBl. II S. 363) und der ÄnderungsVO vom 11. 9. 1975 (GBl. I S. 654); Anordnung über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Territorialgewässern der Deutschen Demokratischen Republik - Grenzordnung - vom 19. 3. 1964 (GBl. II S. 275); Anordnung Nr. 2 dazu vom 12. 4. 1966 (GBl. II S. 293); Anordnung Nr. 3 dazu vom 19-9-1968 (GBl. II S. 826); Anordnung Nr. 4 dazu vom 31.3.1969 (GBl. II S. 223); Anordnung über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Territorialgewässern der Deutschen Demokratischen Republik - Grenzordnung - vom 15. 6. 1972 (GBl. II S. 483). Vorläufer waren die Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der 251;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung untergraben oder schwächen wollte. Der Täter braucht nicht den Gesamtumfang der Untergrabung oder Schwächung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung erkannt zu haben.

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