Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 242

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 242 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 242); Art. 6 Politische Grundlagen Wenn hier der Klassenkampf als Wettstreit deklariert wird, so wird ihm eine harmlose Deutung gegeben. Die ursprüngliche Deutung des Klassenkampfes als eines Kampfes um die Eigentums-, Gesellschafts- und damit nach marxistisch-leninistischer Lehre auch um die Herrschaftsverhältnisse darf aber auch und vielleicht sogar gerade in diesem Zusammenhang nicht außer acht gelassen werden. Das Parteiprogramm der SED von 1976 ist in seinen Äußerungen dazu sparsamer. Es heißt darin, die SED trete dafür ein, daß die friedliche Koexistenz zum gültigen Prinzip der Beziehungen zwischen Staaten unterschiedlicher sozialer Ordnung wird (S. 85). An der Auffassung, die friedliche Koexistenz sei eine Form des Klassenkampfes, hat sich nichts geändert. 44 c) § 5 Abs. 3 Satz 1 Ministerratsgesetz von 1972 23 trägt auf der Ebene des einfachen Rechts dem Ministerrat auf, in seiner Tätigkeit die Prinzipien der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung zu verwirklichen. Der Satz über die Entwicklung der Beziehungen zu anderen Staaten hat hier eine abweichende Formulierung, die aber rechtlich kaum Bedeutung hat. Der Ministerrat hat nämlich nach § 3 Abs. 3 Satz 2 a.a.O. die politischen, ökonomischen, wissenschaftlich-technischen und kulturellen Beziehungen - hier also eine genauere Bestimmung - auf der Grundlage der Gleichberechtigung und im Geiste der Völkerfreundschaft (statt auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung) zu entwickeln. 45 d) Nachdem durch die Verfassungsnovelle von 1974 aus der Verfassung jeder Hinweis auf die Einheit der Nation (s. Rz. 51-58 zu Art. 1) und aus Art. 8 die Bestimmungen über eine mögliche Vereinigung der beiden Staaten in Deutschland und den Weg dahin entfernt worden sind (s. Rz. 11-13 zu Art. 8), sollen für die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR allein die Prinzipien der friedlichen Koexistenz gelten. Dazu heißt es im Parteiprogramm der SED von 1976 (S. 86): Die sozialistische Einheitspartei Deutschlands tritt dafür ein, daß die Beziehungen zwischen der sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik und der kapitalistischen Bundesrepublik Deutschland als Beziehungen zwischen souveränen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung auf der Grundlage der Prinzipien der friedlichen Koexistenz und der Normen des Völkerrechts entwickelt werden. Angesichts des grundlegenden Gegensatzes der Gesellschaftsordnungen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland kann nur eine Politik der gegenseitigen Achtung der Souveränität eine weitere Normahsierung der Beziehungen und eine friedliche Koexistenz beider Staaten, eine sachliche, gleichberechtigte und gegenseitig vorteilhafte Zusammenarbeit im Interesse des Friedens fördern. 46 e) Art. 6 Abs. 4 n. F. bezeichnet zwar allgemeine Ziele, bedeutet aber ebenso, wie das schon hinsichtlich des Art. 6 Abs. 4 a. F. der Fall war (s. Rz. 42 zu Art. 6), vor allem eine Festlegung gegenüber den kapitalistischen Staaten. Die Wendung über das Streben nach einem System der kollektiven Sicherheit in Europa und eine stabile Friedens Ordnung in der Welt ist durch die Wendung über den Einsatz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, für eine stabile Friedensordnung in der Welt und für die allgemeine Friedensordnung ersetzt worden, wobei Art. 6 Abs. 4 Satz 2 einbezogen wurde. Die Änderung ist wohl in Vorausschau auf die am 1. 8. 1975 auch durch die DDR in Helsinki erfolgte Unterzeichnung der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vorgenommen worden. Da zu erwarten war, daß diese nicht ein kollektives System der Sicherheit in Europa, sondern nur bescheidenere Ergebnisse bringen würde, er- 242;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten, über die sich aus der Nichteinhaltung von Pflichten ergebenden Konsequenzen. Für die Überleitung der Befragung auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß eine lückenlose und übersichtliche Erfassung der Informationen erfolgt. Diese Erfassung muß kurzfristig und vollständig Auskunft über die vorliegenden Erkenntnisse ermöglichen.

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