Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 224

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 224 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 224); Art. 6 Politische Grundlagen existiert, sei die Bindung auf die beiden deutschen Staaten übergegangen. Damit folgen die DDR-Völkerrechtler den Auffassungen ihrer Kollegen in der Sowjetunion und in Polen (Jens Hacker, Sowjetunion und DDR zum Potsdamer Abkommen, mit der dort [S. 35] verzeichneten Literatur). Wenn die Verfassung in der Fassung von 1968 von der internationalen Verpflichtung aller Deutschen sprach und damit die Deutschen als Individuen dem Potsdamer Abkommen als verpflichtet ansah, so deshalb, weil die einschlägigen Bestimmungen des Potsdamer Abkommens als in innerstaatliches Recht transformiert angesehen wurden (s. Rz. 2 zu Art. 8). Es war aber trotzdem nicht richtig, eine individuelle Verpflichtung aller Deutschen aus dem Potsdamer Abkommen anzunehmen. Die Streichung der Worte aller Deutschen nach dem Wort Verpflichtungen ist daher gerechtfertigt. Die Verpflichtungen aus dem Potsdamer Abkommen sind nach Aussage des Art. 6 Abs. 1, 1. Halbsatz auf dem Gebiete der DDR erfüllt worden. Im Westen Deutschlands wurde die geschichtliche Aufgabe nicht gelöst, sondern erneut der alte unheilvolle Weg des Imperialismus und Militarismus eingeschlagen hieß es im Parteiprogramm der SED von 1963. (Kritisch zu dieser Auffassung: Kurt Rabl, Die Durchführung .). Im Zusammenhang mit den Interessen, in denen die Ausrottung des deutschen Militarismus und Nazismus liege, sprach die Verfassung in der Fassung von 1968 vom deutschen Volke. Gemeint war damit nicht nur das Volk der Deutschen Demokratischen Republik, von dem in der Präambel gesprochen wird, sondern die Gesamtheit, die in Art. 1 als deutsche Nation bezeichnet wurde. Da mit der Verfassungsnovelle vom 1974 der Begriff deutsche Nation aus der Verfassung entfernt wurde (s. Rz. 56 zu Art. 1), war es folgerichtig, auch in Art. 6 Abs. 1 das Epitheton deutschen zu Volkes zu streichen. Im übrigen wurde durch die Verfassungsnovelle von 1974 Art. 6 Abs. 1 in zwei Sätze aufgeteilt. Dafür waren offenbar stilistische Gründe maßgebend. Außerdem wurde die Reihenfolge von Frieden und Sozialismus umgekehrt. Eine Begründung dafür fehlt. Offenbar wird dem Sozialismus heute ein höherer Stellenwert beigemessen als im Jahre 1968. 5 5. Wenn die Ausrottung des deutschen Militarismus und des Nazismus in Art. 6 Abs. 1 zusammen mit den außenpolitischen Grundprinzipien behandelt wird, so wird damit kenntlich gemacht, welch enger Zusammenhang zwischen dem einen und den anderen nach Ansicht des Verfassungsgebers besteht. Die Ausrottung des deutschen Militarismus und Nazismus erscheint so als die Voraussetzung einer Außenpolitik, wie sie in Art. 6 Abs. 1,2. Halbsatz in ihren Grundzügen festgelegt wird. II. Die außenpolitischen Maximen Dokumente: Dokumente zur Außenpolitik der Deutschen Demokratischen Republik, früher: Dokumente zur Außenpolitik der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, 24 Bände, Berlin (Ost), 1954 bis 1980 - Grunddokumente des RGW, herausgegeben vom Institut für ausländisches Recht und Rechtsvergleichung an der Akademie fiir Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Potsdam-Babelsberg, Berlin (Ost), 1978 - Völkerrechtliche Vereinbarungen der Deutschen Demokratischen Republik, Eine Zusammenstellung der internationalen Verträge, Abkommen und sonstigen Vereinbarungen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, ihrer Orga- 224;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die noch gründlichere Aufklärung und operative Kontrolle der Zuziehenden und der Rückkehrer, die noch gründlicher unter die Lupe zu nehmen sind.

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