Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 215

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 215 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 215); Das Strukturprinzip der Gewalteneinheit Art. 5 auch niemals als Normenkontrolle gegen den Gesetzgeber gerichtet. Wie alle Staatstätig-keiten wird sie nicht von Staatsorganen ausgeübt, die dem obersten Organ gegenüber unabhängig sind. b) Die Gewalteneinheit führt dazu, daß nicht nur alle Staatsorgane hierarchisch zuein- 31 ander geordnet sind, sondern daß eine hierarchische Ordnung auch für die Staatstätigkeiten gilt. Das Fällen politischer Entscheidungen ist ausschließlich Sache der politischen Führungsspitze in Gestalt der Führung der marxistisch-leninistischen Partei, in der DDR also des Politbüros der SED, während ZK und Parteitag nur Stätten der Akklamation und vielleicht in begrenztem Umfange der Beratung sind. Innerhalb des politischen Systems liegt also dort die Regierung im funktionalen Sinne. Soweit die politischen Entscheidungen der Partei die Tätigkeit der Staatsorganisation betreffen, werden sie durch ein oberstes Organ aufgenommen. In diesem eingeschränkten Sinne kann auch in der Staatsorganisation von der Funktion einer Regierung gesprochen werden (s. Rz. 17 zu Art. 66 und 14-21 zu Art. 76). Die marxistisch-leninistische Staatslehre spricht von staatlicher Leitungstätigkeit. Sie schließt auch, soweit nicht verfassungsrechtliche oder gesetzliche Regelungen vorliegen, die Kompetenz ein, die Staatsorganisation zu verändern, also die Organisationsgewalt. Normsetzung und Verwaltung sollen nach der marxistisch-leninistischen Staatstheorie eine Einheit bilden. Auf W. I. Lenin (Staat und Revolution, S. 192) wird der Grundsatz der Einheit von Beschlußfassung und Durchführung zurückgeführt, der in Art. 48 Abs. 2 S. 2 verankert ist. Weil die Volksvertretungen trotz ihrer angeblichen Eigenschaft als arbeitende Körperschaften (im Unterschied zu den Schwatzbuden der parlamentarischen Demokratie) nicht alles selbst tun könnten, seien sie auf die Exekutivorgane angewiesen. Zwischen Verwaltung und Rechtsprechung bestehen starke Gemeinsamkeiten. Beide Staatstätigkeiten sollen dem Gesetzesvollzug dienen und sind an die Interpretation der Verfassung und der Gesetze durch die obersten Machtorgane (s. Rz. 17-22 zu Art. 89) gebunden. Beide Staatstätigkeiten werden von Organen ausgeführt, deren personelle Besetzung von den durch die marxistisch-leninistische Partei okkupierten Volksvertretungen abhängt und die von diesen geleitet bzw. angeleitet werden. Indessen gestaltet die Verwaltung in der Regel und trifft generell wirksame Entscheidungen. Die Rechtsprechung entscheidet grundsätzlich über bereits abgeschlossene Tatbestände, und ihre Entscheidungen wirken grundsätzlich nur zwischen den am Verfahren Beteiligten. Jedoch wollen die Gerichte auch auf die allgemeinen Wirkungen ihrer Entscheidungen bedacht sein (s. Rz. 7-12 zu Art. 90). 4. Die Wiederentdeckung des Verwaltungsrechts. Bis 1958 wurde in der DDR 32 nicht bestritten, daß das Verwaltungsrecht einen besonderen Rechtszweig bildet. Es gab sogar ein entsprechendes Lehrbuch (Karl Bönninger u.a., Das Verwaltungsrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil). Auf der staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz in Potsdam-Babelsberg im Jahre 1958 wandte sich Walter Ulbricht (Die Staatslehre des Marxismus-Leninismus und ihre Anwendung in Deutschland, S. 640) heftig dagegen, von einem spezifischen Verwaltungsrecht der DDR zu sprechen, weil das zu einem formal-juristischen Verhalten der Mitarbeiter des Staatsapparates fuhren würde und die Trennung von Staats- und Verwaltungsrecht ein bürgerliches Prinzip sei, das so bald wie möglich aufgegeben werden müsse. In der rechtswissenschaftlichen Litera- 215;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen unverzüglich zu melden sowie umfassend aufzuklären und zu überprüfen. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter die objektive Analyse der Wirksamkeit der Arbeit mit und weiterer konkreter politisch-operativer Arbeitsergebnisse bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau.

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