Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 184

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 184 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 184); Art. 3 Politische Grundlagen verlangt werden (§ 47 Abs. 4 und 5 Wahlgesetz 1976). Bei Erlöschen des Mandats eines Abgeordneten beschließt über das Nachrücken eines Nachfolgekandidaten die Volksvertretung nicht nur in Übereinstimmung mit den Parteien und Massenorganisationen, sondern auch mit den Organen der Nationalen Front (§ 47 Abs. 6 Wahlgesetz 1976). 14 b) Wahl der Richter, Schöffen und Mitglieder der Schiedskommissionen. Mit der Einführung der Wahl der Richter der Bezirks- und Kreisgerichte durch Gesetz vom I. 10. 1959® war die Nationale Front daran beteiligt: Der Minister der Justiz durfte seitdem nur im Einvernehmen mit den zuständigen Ausschüssen der Nationalen Front die Kandidatenvorschläge einreichen (§ 1 Abs. 4). Das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung von 195910 (§ 19 Abs. 4), das Gerichtsverfassungsgesetz von 1963 11 (§ 52 Abs. 1) und das Gerichtsverfassungsgesetz von 197412 (§ 47 Abs. 3 Satz 1) übernahmen diese Regelungen. Auch in die Wahl der Schöffen ist die Nationale Front eingeschaltet. Die Kandidatenvorschläge für die Wahl der Schöffen der Bezirks- und Kreisgerichte werden durch die zuständigen Ausschüsse der Nationalen Front den Volksvertretungen unterbreitet (§ 47 Abs. 3 Satz 3 Gerichtsverfassungsgesetz von 197412). Die Schöffen der Kreisgerichte werden in Versammlungen der Werktätigen, die im Zusammenhang mit der Wahl der Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen stattfinden und von den zuständigen Ausschüssen der Nationalen Front veranstaltet werden (s. Rz. 13 zu Art. 3), für die Dauer der Wahlperiode der Volksvertretungen gewählt13. Die Vorschlagsliste fiir die Wahl der Schöffen der Bezirksgerichte wird vom Bezirksausschuß der Nationalen Front beim Rat des Bezirks eingereicht.14 Die Mitglieder der Schiedskommissionen in den Wohngebieten der Städte und in den Gemeinden wurden schon seit Errichtung dieser Organe (s. Rz. 3 und 25 zu Art. 92) von den jeweiligen Ausschüssen der Nationalen Front den örtlichen Volksvertretungen zur Wahl vorgeschlagen. Diese Regelung wurde durch § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom II. 6. 196815 bestätigt. 15 c) Zusammenarbeit mit Staatsorganen. In verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen werden Mitglieder von Staatsorganen oder Staatsorgane zur Zusammenar- 9 Gesetz über die Wahl der Richter der Kreis- und Bezirksgerichte durch die örtlichen Volksvertretungen vom 1. 10.1959 (GBl. I S. 751). 10 Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 983) in der Fassung des Gesetzes vom 1. 10. 1959 zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes (GBl. I S. 756) 11 Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) vom 17. 4.1963 (GBL I S. 45). 12 Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - Gerichtsverfassungsgesetz - vom 27. 9. 1974 (GBl. I S. 457). 13 Einzelheiten in: Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen im Jahre 1974 vom 25. 2. 1974 (GBl. I S. 101); Wahlordnung dazu vom 26. 2. 1974 (GBl. I S. 113). 14 Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Durchführung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte im Jahre 1976 vom 18. 8. 1976 (GBl. I S. 400); Wahlordnung dazu vom 18. 8. 1976 (GBl. I S. 400). 15 GBl. I S. 229. 184;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit gewährleistet. Dadurch werden feindliche Wirkungs- und Entfaltungsmöglichkeiten maximal eingeschränkt und Provokationen Verhafteter mit feindlich-negativem Charakter weitestgehend bereits im Ansatz eliminiert.

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