Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 162

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 162 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 162); Art. 2 Politische Gmndlagei mittelindustrie. Die sozialpolitischen Bedürfnisse der Gesellschaft konnten nach damaliger Auffassung nur dann befriedigt werden, wenn dieses wirtschaftspolitische Ziel erreicht war. Jetzt wird der Vorrang der Produktion von Produktionsmitteln nicht mehr so einseitig betont. Immerhin läßt sich die Forderung des Parteiprogramms der SED, eine leistungsfähige materiell-technische Basis zu schaffen, die ein stabiles Wirtschaftswachstum, hohe Arbeitsproduktivität und Effektivität der gesellschaftlichen Arbeit ermöglicht, dahin deuten, daß die Produktion von Produktionsmitteln große Bedeutung behalten hat, wozu der Hauptweg die Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion sein soll. 24 5. Indessen wird nunmehr, vor allem im Parteiprogramm, die Einheit von Wirt- schafts- und Sozialpolitik gefordert. Im Grunde genommen schließt die Hauptaufgabe diese Einheit bereits ein. Ihre besondere Hervorhebung hatte aber einen Sinn. Einmal soll so herausgestellt werden, daß wirtschaftspolitische Erfolge unverzüglich in sozialpolitische Leistungen umgesetzt werden sollen. Ihren Ausdruck fand diese neue Politik in den sozialpolitischen Beschlüssen der Partei- und Staatsführung von 1973 bis 19762. Andererseits bedeutet aber die Betonung von Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik bei der Verwirklichung der Hauptaufgabe die dringende Mahnung, daß es sozialpolitische Verbesserungen nur dann geben kann, wenn zuvor die wirtschaftspolitischen Ziele erreicht sind. So heißt es in der Präambel des erwähnten Beschlusses vom 27.5.1976 3: Dabei ist auch künftig die wichtige Lebenserfahrung unseres Volkes ehernes Gesetz, daß nur das verbraucht werden kann, was vorher erarbeitet wurde. Georg Ebert (Die Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, S. 1410/1411) schrieb in einer Konsultation der SED-Monatszeitschrift Einheit: Drittens. Die Verwirklichung des sozialpolitischen Programms erfordert, die Qualität und Effektivität der Arbeit durch ein systematisches Wachstum der Produktivkräfte, den Ausbau der materiell-technischen Basis der Gesellschaft auf dem Wege der Intensivierung und der Verbindung der wissenschaftlich-technischen Revolution mit den Vorzügen des Sozialismus zu erhöhen. Die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik kann als ein dialektisches Verhältnis begriffen werden. Es wirft erhebliche Probleme auf, weil es um die entscheidende Frage der Aufteilung des Nationaleinkommens auf Akkumulation und Konsumtion geht. Nach Manfred Ebel/Hans Hofmann (Aktuelle Probleme der Verwirklichung ., S. 909) beruht die Kompliziertheit vor allem darauf, daß kurz- und längerfristige Kriterien für die Verteilung des Nationaleinkommens zu unterschiedlichen Entscheidungen führen können. Die Autoren verweisen darauf, daß die Mittel, die unmittelbar für die Befriedigung der Bedürfnisse der Werktätigen eingesetzt werden, zunächst und direkt ein Abzug von denjenigen sind, die für die Entwicklung der Wissenschaft und die Vervollkommnung der Produktion und damit für die Anwendung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im 2 Gemeinsamer Beschluß des Politbüros des ZK des SED, des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB vom 25. 9. 1973 (Neues Deutschland vom 27. 9. 1973) - Gemeinsamer Beschluß des Politbüros des ZK der SED, des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB vom 29. 4. 1974 (Neues Deutschland vom 30. 4. 1974) - Gemeinsamer Beschluß des ZK der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates der DDR vom 27. 5. 1976 (Neues Deutschland vom 29./30. 5. 1976). 3 A.a.O. wie Fußnote 2. 162;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Untersuchungshaftanstalten und den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei Vereinbarungen über von diesen zur Erhöhung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hin, die nur durch ein Einschreiten der Untersuchungsorgane Staatssicherheit abgewehrt beseitigt werden kann, ist es gestattet, bei politischer sowie politisch-operativer Notwendigkeit die Befugnisse des Gesetzes zur Lösung aller politisch-operativen Aufgaben wahrgenommen werden können, soweit diese als eine abzuwehrende konkrete Gefahr zu tage treten und unabhängig davon, wie die Gefahr verursacht wurde.

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