Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 135

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 135 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 135); Berlin - Hauptstadt der DDR Art. 1 Diese kann aber als eine stillschweigende nur für den Alliierten Kontrollrat angenommen werden, nicht aber für die Alliierte Kommandantur. Diese besteht freilich faktisch auf Drei-Mächte-Basis weiter. Schließlich wird in der Literatur der DDR argumentiert, die Westalliierten hätten die Ziele der Besetzung nicht verfolgt, die in der Schaffung eines demokratischen, antimilitaristischen und friedliebenden Deutschland bestanden hätten. Sie hätten den Militarismus in Westdeutschland wiedererweckt, dort einen Separatstaat gebildet und damit die Einheit Deutschlands zerstört. So hätten sie selbst das beseitigt, was ihre Mitbesetzung und Mitverwaltung von Berlin allein rechtfertige: die Eigenschaft Berlins als Sitz zentraler Behörden, die für ganz Deutschland zuständig wären. Wie Roman Legien ausführt, wird damit der Text des Abkommens vom 12. 9- 1944 78 falsch interpretiert. In diesem Abkommen war nämlich, richtig übersetzt, nicht von Zielen der Besetzung, sondern von Zwecken der Besetzung die Rede. Erleichtert wurde die Falschinterpretation dadurch, daß der russische Text ein Wort benutzt, das sowohl mit Ziel als auch mit Zweck übersetzt werden kann. In der amtlichen deutschen Übersetzung im Amtsblatt des Kontrollrates heißt es: für Besatzungszwecke 35 und im Verordnungsblatt der Stadt Berlin: zum Zwecke der Besetzung 36. Im englischen Text wird das Wort purposes verwendet. Die Aufteilung Deutschlands sollte also nicht irgendwelcher Ziele wegen, die im Abkommen vom 12. 9- 1944 nicht erläutert werden, erfolgen, sondern um die Besetzung des deutschen Gebiets zu regeln. Das Potsdamer Abkommen, auf das sich die UdSSR und die DDR in diesem Zusammenhang beziehen, kann keine Rolle spielen, weil die Potsdamer Konferenz erst vom 17. 7. bis 12. 8. 1945 stattfand. In ihrer Note vom 27. 11.1958 erklärte die UdSSR, sie betrachte das Abkommen vom 12. 9- 1944 einschließlich aller Zusatzabkommen als nicht mehr in Kraft befindlich. Diese Erklärung mußte ohne Rechtswirkungen bleiben; denn die Sowjetunion kann sich bei ihrer Erklärung weder auf den Vertragstext noch auf eine allgemeine Regel des Völkerrechts stützen (Joachim Rottmann; Roman Legien; Siegfried Mampel, Der Sowjetsektor von Berlin; Alois Riklin, Das Berlin-Problem). Die Sowjetunion ist auch später auf die Unwirksamkeit des Abkommens vom 12. 9- 1944 nicht wieder zurückgekommen. Es ist also daran festzuhalten, daß ganz Berlin trotz des faktischen Endes der Viermächteverwaltung rechtlich nach wie vor unter dem Viermächtestatus steht. 3. Teilung der Stadt und Integration des Ostsektors in die DDR. Der Viermächte- 79 status hat jedoch die Teilung der Stadt nicht verhindern können. Unter der Alliierten Kommandantur wurde ab 1945 eine aus Deutschen bestehende Verwaltung aufgebaut. Berlin erhielt eine vorläufige Verfassung vom 13. 8.1946 37, die einzige Verfassung, die in Deutschland von den Alliierten oktroyiert wurde. Darin war für die Bildung des Magistrats das Blocksystem vorgeschrieben. Jede Fraktion der Stadtverordnetenversammlung, die sich an der Bildung des Magistrats beteiligen wollte, durfte entsprechend ihrer Stärke 35 Amtsblatt des Kontrollrates, Ergänzungsblatt Nr. 1, S. 11. 36 VOB1. der Stadt Berlin 1945, S. 25. 37 VOB1. I S. 295. 135;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung oder der Untersuchungshaft gefährdet wird. Eine Teilvorlesung des Briefinhaltes ist möglich. Beide Eälle oedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Staatsanwalt.

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