Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 1318

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1318 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1318); Art. 103 Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege Abs. 1 Satz 1 Eingabengesetz). Es müssen dazu Öffnungszeiten und Sprechstunden festgelegt und ortsüblich öffentlich bekanntgemacht werden (§ 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Eingabengesetz). Das Eingabengesetz spricht in diesem Zusammenhang von Eingaben und anderen Anliegen, macht also einen Unterschied zwischen beiden. Dem ist kaum Bedeutung beizumessen; denn nach der Verfassung fallen Anliegen unter den Oberbegriff Eingaben. Allerdings ist zu bemerken, daß das Eingabengesetz im grundlegenden Paragraphen 1 den Begriff Eingaben nicht verwendet, sondern formuliert: Jeder Bürger hat das Recht, sich schriftlich oder mündlich mit Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen und Beschwerden an zu wenden. Offensichtlich liegen hier redaktionelle Ungenauigkeiten vor. 17 g) Subjekte des Eingabenrechts sind nach Art. 103 Abs. 1 Sätze 1 und 2 die Bürger, das heißt also die Bürger der DDR, nicht Bürger anderer Staaten und Staatenlose, ferner die gesellschaftlichen Organisationen (s. Rz. 23-27 zu Art. 3) und die Gemeinschaften der Bürger. Das Eingabengesetz (§ 1 Abs. 1 Satz 2) fuhrt nur die gesellschaftlichen Organisationen, nicht jedoch die Gemeinschaften der Bürger auf. Es ist auch unklar, was die Nennung der Gemeinschaften der Bürger in diesem Zusammenhang bringen soll. Denn wegen deren Einordnung in das gesamtgesellschaftliche System (s. Rz. 11-15 zu Art. Al) ist nur schwer vorstellbar, wie diese und gegen wen sie das Eingabenrecht ausüben könnten. 18 h) Während im Entwurf als Adressaten nur die staatlichen Organe genannt wurden, bezeichnet Art. 103 Abs. 1 als Adressaten die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten (s. Rz. 6-12 zu Art. 56, 7 ff. zu Art. 85) und die staatlichen und wirtschaftlichen Organe. Schon der Erlaß vom 20.11.1969 hatte den Kreis auf die sozialistischen Betriebe, Kombinate und staatlichen Einrichtungen erweitert. Das Eingabengesetz (§ 1 Abs. 1 Satz 1) nennt als Adressaten die Volksvertretungen, die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, die volkseigenen Betriebe und Kombinate, die sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen sowie die Abgeordneten. Es erweitert also den Kreis zum einen um die sozialistischen Genossenschaften und die Einrichtungen, zum anderen verwendet es auch eine etwas andere Reihenfolge und Terminologie. Wesentliche Bedeutung ist Letztgenanntem nicht beizumessen. 19 i) Wenn Art. 103 Abs. 1 Satz 3 bestimmt und das Eingabengesetz (§ 1 Abs. 2) aufnimmt, daß den Subjekten des Eingabenrechts aus der Wahrnehmung des Rechts kein Nachteil entstehen darf, so muß bedacht werden, daß es nur innerhalb der durch die sozialistische Gesellschafts- und Staatsordnung gesetzten Schranken ausgeübt werden darf. Weder die Verfassung noch das Eingabengesetz schließen also aus, daß, wenn eine Eingabe diese Schranken überschreitet, deswegen strafrechtliche oder disziplinarische Sanktionen eintreten können. Da es dem einzelnen Bürger schwerfallen kann, die gesetzten Schranken zu erkennen, wird er eher davon absehen, von seinem Eingabenrecht Gebrauch zu machen, als Gefahr zu laufen, sich Schwierigkeiten zu bereiten. 3. Das Verfahren. 20 a) Nach dem Eingabengesetz (§ 2) sind das achtungsvolle Verhalten gegenüber den Bürgern und die sorgfältige und schnelle Bearbeitung ihrer Anliegen grundlegende Pflichten für alle Leiter und Mitarbeiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, der volkseigenen Betriebe und Kombinate, der sozialistischen Genossenschaften und Ein- 1318;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aktive Träger nazistischen Gedankengutes waren, teilweise nach dafür gerichtlich verurteilt worden waren, weiterhin auf ihrer feindlichen Grundhaltung verharrten und bis zur Festnahme massive Hetze betrieben.

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