Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 1279

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1279 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1279); Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft Art. 97 Oberste Staatsanwaltschaft eingerichtet. Der Oberste Staatsanwalt führt seitdem die Bezeichnung Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Ihm wurde in §11 a.a.O. die Untersuchungsführung in Strafsachen von überragender Bedeutung und die Erhebung der Anklage beim Obersten Gericht und das Recht, Kassation in Zivil- und Strafsachen zu beantragen, übertragen. Mit dem Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR vom 23.5.19522 wurden die Aufgaben der Staatsanwaltschaft neu definiert. Nach § 10 a.a.O. übte der Generalstaatsanwalt der DDR die höchste Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und der Verordnungen der DDR aus. Die Aufsicht erstreckte sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellten Dienststellen und Einrichtungen, auf Betriebe und ebenso auf alle Funktionäre des Staatsapparates und Bürger. In Ausführung des Erlasses des Staatsrates der DDR über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4.4.19633 erging ein neues Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR vom 17.4.1963 4. 2. Im Entwurf trug Art. 97 die Nr. 98. Änderungen sind nicht zu verzeichnen. 2 II. Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft 1. Art. 97 legt die Aufgaben der Staatsanwaltschaft grundsätzlich fest. Danach ist die 3 Staatsanwaltschaft der Hüter über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit (Rz. 53-62 zu Art. 19). Ferner hat sie die Bürger vor Gesetzesverletzungen zu schützen, den Kampf gegen Straftaten zu leiten und zu sichern, daß Personen, die Verbrechen und Vergehen begangen haben, vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden. Diese Grundsatzbestimmung wird im Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 7.4.1977 5 (StAG) ausgeführt und ergänzt. 2. Präzision im Staatsanwaltschaftsgesetz von 1977. a) Darin (§ 1 Abs. 1 Satz 2) wird Art. 97 Satz 1 dahin ergänzt, daß die Staatsanwalt- 4 schaft in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu wachen hat. Das StAG (§ 1 Abs. 2) verzichtet darauf, den Art. 97 Satz 2 wörtlich aufzunehmen und erweitert Art. 97 Satz 3 insofern, als die Staatsanwaltschaft nicht nur den Kampf gegen Straftaten zu leiten hat, sondern auch verpflichtet ist, gegen Rechtsverletzer die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zu ergreifen. Das weist darauf hin, daß die Staatsanwaltschaft nicht nur Aufgaben auf dem Gebiet des Strafrechts zu erfüllen hat. Schließlich wird die Aufgabe, zu sichern, daß Personen, die Verbrechen oder Vergehen begangen haben, vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden, dadurch ergänzt, daß ihr aufgetragen wird, darauf hinzuwirken, daß Rechtsverletzungen anderer Art von den zuständigen Organen oder Leitern entsprechend den Rechtsvorschriften geahndet werden. 2 GBl. S. 408. 3 GBl. I S. 21. 4 GBl. I S. 57. 5 GBl. I S. 93. 1279;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1279 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1279) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1279 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1279)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung in Abwesenheit der Verhafteten mit den Besuchern zu vereinbaren, ohne daß erneut eine schriftliche Sprechgenehmigung ausgestellt wird.

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