Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 1270

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1270 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1270); Art. 95 Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege gewerkschaftsleitungen von den Betriebsangehörigen auf die Dauer von zwei Jahren, also der Wahlperiode der gewerkschaftlichen Organe, gewählt. Die Mitglieder der Schiedskommissionen werden in den Wohngebieten der Städte oder in den Gemeinden auf Vorschlag der Ausschüsse der Nationalen Front von den zuständigen örtlichen Volksvertretungen, in Produktionsgenossenschaften auf Vorschlag ihrer Vorstände von den Mitgliedern auf die Dauer von vier Jahren gewählt (§ 6 Abs. 2 GGG). 12 5. Die Suprematie der SED über die Rechtspflegeorgane. Durch das Vorschlags- recht des Ministers der Justiz, der Vorstände des FDGB und der Ausschüsse der Nationalen Front sowie die Wahl der Richter, Schöffen und Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte durch die unter der Suprematie stehenden Volksvertretungen (s. Rz. 11 zu Art. 48, 11 zu Art. 81) wird die Suprematie dieser Partei auch über die Rechtspflege gesichert (s. Rz. 6 und 18 zu Art. 96). Die soziologische Zusammensetzung, insbesondere was die Parteizugehörigkeit der Richter, Schöffen und Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte angeht (s. Rz. 17 zu Art. 94), ist eine Folge des als Wahl bezeichneten Ausleseverfahrens. III. Die Berichterstattung 13 1. Wenn Art. 95 Satz 2 die Berichterstattung der Richter, Schöffen und Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte vor ihren Wählern anordnet, so sind damit die Gremien gemeint, welche die Richter, Schöffen und Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte wählen. Zu beachten ist, daß nicht die Gerichte als Organe, sondern die Richter zu berichten haben. Es handelt sich also um eine persönliche Verpflichtung der Amtsinhaber, nicht um eine solche eines Staatsorgans. 14 2. Die Berichterstattung der Richter des Obersten Gerichts findet freilich nicht vor der Volkskammer, sondern vor dem Staatsrat statt (s. Rz. 35 zu Art. 93). Der Grund liegt darin, daß dieser im Auftrag der Volkskammer die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des Obersten Gerichts wahrnimmt (Art. 74 Abs. 1). 15 3. Die Berichterstattung der Richter der Bezirks- und Kreisgerichte hat im GVG (§ 17 Abs. 2) seine gesetzliche Grundlage. Danach haben die Richter den örtlichen Volksvertretungen, die sie gewählt haben, also die Richter der Bezirksgerichte den Bezirkstagen, die Richter der Kreisgerichte den Stadtverordnetenversammlungen, den Stadtbezirksversammlungen oder den Kreistagen, zu berichten. Entsprechend legt das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 15 16 (GöV) fest, daß die Bezirkstage von den gewählten Richtern der Bezirksgerichte (§ 34 Abs. 4 Satz 1), die Kreistage bzw. Stadtverordnetenversammlungen von den Richter der Kreistage (§ 48 Abs. 3 Satz 1) Berichte entgegenzunehmen haben. Die Berichte haben die Erfüllung der Pflichten der Richter zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung (§ 17 Abs. 2 GVG, §§ 34 Abs. 4 Satz 1, 48 Abs. 3 Satz 1 GöV) zum Gegenstand. 16 GBl. I S. 313. 1270;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher zu vermitteln und Einfluß auf ihre Anwendung Beachtung durch Mitarbeiter des Staatsapparates bei der Durchführung von Ordnungsstrafen zu nehmen, Die Lösung der Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher zu ärschließen. Dabei wird der Aufgabenerfüllung durch die Dienst einheiten der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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