Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 1259

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1259 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1259); Vorgeschichte Art. 94 Artikel 94 (1) Richter kann nur sein, wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt. (2) Die demokratische Wahl aller Richter, Schöffen und Mitglieder gesellschaftlicher Gerichte gewährleistet, daß die Rechtsprechung von Frauen und Männern aller Klassen und Schichten des Volkes ausgeübt wird. Übersicht I. Vorgeschichte 1. Unter der Verfassung von 1949 2. Entwurf II. Die Voraussetzungen für das Amt des Richters 1. Grundsatzbestimmung und ihre Präzision 2. Anforderungen an die Persönlichkeit 3. Juristische Ausbildung 4. Lebenserfahrung, Reife, Charakterfestigkeit III. Garantie für die Ausübung der Rechtsprechung durch Angehörige aller Klassen und Schichten 1. Garantie durch Wahl 2. Soziologische Zusammensetzung der Richterschaft Materialien: wie zu Art. 90 und 92 Literatur: wie zu Art. 90 und 92; ferner: Hilde Benjamin, Der sozialistische Richter, NJ 1979, S. 387 - Erich Buchholz, Probleme der juristischen Ausbildung, NJ 1978, S. 512 - Willi Büchner-Uhder, Zur Erziehung und Ausbildung an den staats- und rechtswissenschaftlichen Sektionen, StuR 1977, S. 817 - ders./Rolf Schlüsseler, Neuer Studienplan für die Grundstudienrichtung Rechtswissenschaft, NJ 1974, S. 385 - Herbert Kern, Die sozialistische Staats- und Rechtsordnung beständig festigen, NJ 1979, S. 426 - Willi Maser, Die V. Hochschulkonferenz geht auch uns an!, NJ 1980, S. 100 - Frohmut Müller, Zu den Wahlen der Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen, StuR 1974, S. 587 - Klemens Pleyer, Aspekte der Juristenausbildung in beiden Teilen Deutschlands, in: Festschrift für Wilhelm Felgentraeger zum 70. Geburtstag, Göttingen, 1969, S. 157 - Barbara Redlich/ Rüdiger Müller, Ausbildung und Erziehung der Richterassistenten, NJ 1980, S. 407 - Helmut Seidemann/ Kurt Ziemen, Das System der Aus- und Weiterbildung der Juristen in den Rechtspflegeorganen, NJ 1970, S. 629, 694 -Kurt Wünsche, Das postgraduale Studium - Kernstück der Weiterbildung für juristische Kader der Rechtspflegeorgane, NJ 1970, S. 721. I. Vorgeschichte 1. Unter der Verfassung von 1949. a) Nach Art. 128 der Verfassung von 1949 konnte Richter nur sein, wer nach seiner 1 Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bot, daß er ein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübte. Art. 129 a.a.O. legte der Republik die Verpflichtung auf, durch den Ausbau der juristischen Bildungsstätten dafür Sorge zu tragen, daß Angehörige aller Schichten des Volkes die Möglichkeit hatten, die Befähigung zur Ausübung des Berufes als Richter, Rechtsanwalt und Staatsanwalt zu erlangen. b) Einfache Gesetzgebung. § 11 des Gesetzes über die Verfassung der Gerichte der 2 DDR (Gerichtsverfassungsgesetz - GVG) vom 2.10. 19521 präzisierte die Vorausset- 1259 1 GBl. S. 983-;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1259 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1259) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1259 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1259)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der politischoperativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu beraten, dabei gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen auszutauschen, zu vermitteln und herauszuarbeiten, welche Verantwortung die Leiter bei der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X