Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 1253

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1253 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1253); Die verfassungsrechtliche Stellung des Obersten Gerichts Art. 93 Eigenartigerweise schreibt das GVG eine Verantwortlichkeit des Direktors des Bezirksgerichts 20 vor einem Organ des Obersten Gerichts oder dem Ministerium der Justiz nicht vor, obwohl die Leiter der Militärobergerichte nach der Militärgerichtsordnung (§ 12 Abs. 2) für die Erfüllung ihrer Leitungsaufgaben dem Leiter der Hauptabteilung Militärgerichte beim Ministerium der Justiz und dem Militärkollegium im Rahmen der Zuständigkeit dieser Organe und nach dem GVG (§ 26 Abs. 2) die Direktoren der Kleisgerichte für die Erfüllung ihrer Leitungsaufgaben dem Direktor des Bezirksgerichts sowie nach der Militärgerichtsordnung (§ 9 Abs. 2) die Leiter der Militärgerichte dem Leiter des Militärobergerichts verantwortlich und rechenschaftspflichtig gemacht sind. Trotzdem erstatten die Bezirksgerichte außerhalb der Gerichtsverfassung (Heinrich Toeplitz, Zur Entwicklung des Obersten Gerichts als Leitungsorgan, S. 394) vor dem Präsidium des Obersten Gerichts Bericht (s. Rz. 32 zu Art. 93). Die nach dem GVG von 1963 (§ 27 Abs. 2) als Leitungsorgane etablierten Plena der Bezirksgerichte gibt es nach dem GVG von 1974 nicht mehr. b) Leitungsorgan der Kreisgerichte ist der Direktor. 21 - Er leitet die Tätigkeit des Kreisgerichts und nimmt an der Rechtsprechung teil. Er kann in jedem Verfahren den Vorsitz übernehmen. - Er ist verantwortlich für die Anleitung der Mitarbeiter zur ordnungsgemäßen und gesellschaftlich wirksamen Durchführung der dem Kreisgericht übertragenen Aufgaben und für die Anleitung der Schöffen. - Er gewährleistet die Durchsetzung der von den übergeordneten Justizorganen gestellten Aufgaben. - Er gewährleistet das Zusammenwirken des Kreisgerichts mit den örtlichen Volksvertretungen des Territoriums und ihren Organen sowie mit dem Staatsanwalt des Kreises und den Leitern der anderen Staatsorgane, insbesondere der Sicherheitsorgane, der wirtschaftsleitenden Organe, der Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, den Vorständen der Genossenschaften und den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen des Kreises, insbesondere mit dem Kreisvorstand des FDGB. Der Direktor ist für die Erfüllung seiner Leitungsaufgaben dem Direktor des Bezirksgerichts verantwortlich und rechenschaftspflichtig. c) Leitungsorgan der Militärobergerichte ist der Leiter des Militärobergerichts. 22 - Er leitet die Tätigkeit des Militärobergerichts. - Er sichert durch die Anleitung der Mitarbeiter des Militärobergerichts und der Leiter der Militärgerichte die ordnungsgemäße und gesellschaftlich wirksame Durchführung der den Militärgerichten seines Bereiches übertragenen Aufgaben. - Er gewährleistet die Durchsetzung der von der Hauptabteilung Militärgerichte (beim Ministerium der Justiz) und dem Militärkollegium gestellten Aufgaben. - Er ist insbesondere verantwortlich für - die Organisation und Planung der Tätigkeit des Militärobergerichts, - die Analysierung und Auswertung der Rechtsprechung im Zuständigkeitsbereich, - die Kontrolle und Anleitung der Militärgerichte, - die Kaderarbeit mit den Mitarbeitern des Militärobergerichts und der Militärgerichte im Zuständigkeitsbereich, - die Anleitung und Qualifizierung der Militärschöffen, - die Information der zuständigen Kommandeure über alle sich aus der Rechtsprechung der Militärgerichte des Zuständigkeitsbereiches ergebenden Fragen, die für die militärische Führung und Erziehung Bedeutung haben. Der Leiter des Militärobergerichts ist für die Erfüllung seiner Leitungsaufgaben dem Leiter der Hauptabteilung Militärgerichte und dem Militärkollegium im Rahmen der Zuständigkeit dieser Organe verantwortlich und rechenschaftspflichtig. (§ 12 Militärgerichtsordnung) 1253;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1253 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1253) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1253 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1253)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei verlangt von der Linie Untersuchung Staatssicherheit vor allem die schnellstmögliche Klärung der ersten Hinweise auf Feindtätigkeit sowie die vorbeugende Verhinderung von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt gewahrt wird; daß die Untersuchungsprinzipien gewissenhaft durchgesetzt werden. Zur weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Referatsleiter - als eine wesentliche Voraussetzung, die notwendige höhere Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der Die Bewältigung der von uns herausgearbeiteten und begründeten politisch-operativen und Leitungsaufgaben der zur Erhöhung ihrer operativen Wirksamkeit im Kampf gegen den Feind stellen insgesamt hohe Anforderungen an die Koordinierungstätigkeit der Leiter, Das gilt in besonderem Maße für die operative Personenaufklärung als einem Bestandteil des Klärungsprozesses Wer ist -wer?.

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