Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 1193

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1193 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1193); Die Stellung der Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen Art. 85 hat ihre Entsprechung für die Abgeordneten der Volkskammer in § 45 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung der Volkskammer vom 7. 10. 1974 (s. Rz. 13 zu Art. 60). Einzelheiten sind im Beschluß vom 25. 2.19748 geregelt. f) Die Abgeordneten erhalten einen Ausweis (§ 18 Abs. 6 GöV) wie die Volkskam- 24 merabgeordneten (s. Rz. 14 zu Art. 60). Einzelheiten enthält die Bekanntmachung des Sekretärs des Staatsrates über die Gestaltung, Ausgabe und Behandlung der Ausweise für Abgeordnete und Nachfolgekandidaten der örtlichen Volksvertretungen vom 10. 5. 1974 9. g) Die Garantien gelten auch für die Nachfolgekandidaten entsprechend (§ 18 Abs. 7 25 GöV). 5. Beginn und Beendigung der Abgeordnetentätigkeit. Den Beginn und das Ende 26 der Rechte und Pflichten der Abgeordneten und der Nachfolgekandidaten, also der Abgeordnetentätigkeit, regelt das Wahlgesetz von 1976 (§ 47) einheitlich für die Abgeordneten der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen (s. Rz. 13 ff. zu Art. 56 und 8 ff. zu Art. 57). Diese Regelungen entsprechen denen des GöV (§ 19) für die Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen mit einer Ausnahme: Das GöV kennt die Aufhebung eines Mandats nicht. Sie wurde erst mit dem Wahlgesetz von 1976 eingeführt. Nach ihm ist auch die Aufhebung des Mandats eines Abgeordneten einer örtlichen Volksvertretung möglich (s. Rz. 18 zu Art. 57). 1193 9 GBl. I S. 249.;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und die zuständigen operativen Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Erfüllung politisch-operativer Aufgaben vorgenom-men durchgeführt werden, in denen nicht zugleich und in enger Verbindung mit den politisch-operativen Aufgaben Stellung zum Stand und zur Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der zur Wahrung der Konspiration, Geheimhaltung und Wachsamkeit. Ich habe zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung. Aus dem Wesen der Zersetzung geht hervor, daß die durc h-. geführten Maßnahmen nicht als solche erkannt werden dürfen.

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