Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 1144

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1144 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1144); Art. 81 Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe Der Bezirkstag und der Rat des Bezirkes sowie die Volksvertretung und der Rat des Kreises sind berechtigt, zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung von den Organen der Staatsanwaltschaft, den Gerichten, den Sicherheitsorganen sowie den Organen der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrolle Auskünfte und Informationen zu verlangen (§§ 34 Abs. 5, 48 Abs. 4 GöV). Entsprechende Regelungen enthalten das Gerichtsverfassungsgesetz40 (§ 17), das Staatsanwaltschaftsgesetz41 (§ 9) und das Volkspolizeigesetz42 (§ 5). 59 8. Organisation der Mitwirkung der Bürger und Zusammenarbeit mit den Organisationen der Werktätigen. Die in Art. 81 Abs. 2 Satz 2 enthaltenen Kompetenzen der örtlichen Volksvertretungen zur Organisation der Mitwirkung der Bürger an der Gestaltung des politischen wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebens und zur Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen der Werktätigen ist das Gegenstück zur Verpflichtung der Volksvertretungen aller Stufen, sich bei ihrer Tätigkeit auf die aktive Mitgestaltung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle ihrer Entscheidungen zu stützen (s. Rz. 33-41 zu Art. 5). Voraussetzung dafür, daß die Volksvertretungen sich in ihrer Tätigkeit auf die aktive Mitgestaltung der Bürger stützen können, ist die Organisation ihrer Mitwirkung. Von besonderer Bedeutung ist diese Pflicht für die Volksvertretungen der untersten Stufe, denn diese haben am ehesten die Möglichkeit dazu. Indessen besteht die Verpflichtung auch für die anderen Volksvertretungen. Sie wird hauptsächlich durch die Tätigkeit der Abgeordneten erfüllt (s. Erl. zu Art. 85). Der Mitwirkung der Bürger dient die Regelung, derzufolge Gäste zu den Tagungen der örtlichen Volksvertretungen eingeladen werden können (§ 6 Abs. 5 Satz 2 GöV) (s. Rz. 34 zu Art. 81). Bei der Vorbereitung von Beschlüssen (s. Rz. 15 zu Art. 82) wird der Zusammenarbeit der örtlichen Volksvertretungen mit den gesellschaftlichen Organisationen, vor allem den Gewerkschaften und der Nationalen Front, besondere Bedeutung beigemessen (§ 5 Abs. 3 Satz 2 GöV). 60 9- Veränderung der territorialen Gliederung. Als Grundsatz gilt, daß über Veränderungen der territorialen Gliederung die jeweils höhere Volksvertretung entscheidet (GöV-Kommentar, Vorbemerkung zu § 72). 61 a) Daraus ergibt sich, daß der gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte Fall der Bildung und Auflösung eines Bezirkes in die Zuständigkeit der Volkskammer fällt. 62 b) Über die Bildung und Auflösung von Kreisen beschließt der Bezirkstag (§ 72 Abs. 1 Satz 1 GöV). Die Bildung neuer Landkreise kann sowohl durch Teilen als auch durch Zusammenfassung der Territorien bestehender Landkreise erfolgen. Ein neuer Landkreis kann auch aus Teilen weiterbestehender Landkreise gebildet werden. Ein neuer Stadtkreis kann gebildet werden, indem eine kreisangehörige Stadt in einen Stadtkreis 40 Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) vom 27. 9. 1974 (GBl. I S. 457). 41 Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. 4. 1977 (GBl. I S. 93). 42 Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei (Volkspolizeigesetz) vom 11. 6. 1968 (GBl. I S. 232). 1144;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1144 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1144) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1144 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1144)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher. Sie stellen zugleich eine Verletzung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Prozeß der Beweisführung dar. Die aktionsbezogene Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen der ausrichten auf die operative Bearbeitung von Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Haupt- selbständigen Abteilungen haben darauf Einfluß zu nehmen und dazu beizutragen, daß Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung für die Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz - auch auf deutschem Boden - sowie für die Vereitelung und Zurückdrängung der aggressiven Politik des westdeutschen Imperialismus zu orientieren.

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