Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 1132

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1132 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1132); Art. 81 Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe walteneinheit (s. Rz. 21-32 zu Art. 5) sowie des Prinzips, demzufolge die Volksvertretungen Grundlage des Systems der Staatsorgane sind (Art. 5 Abs. 2 Satz 1, s. Rz. 13-20 zu Art. 5). So werden als Tätigkeit der Volksvertretungen nicht nur ihre Tagungen angesehen, sondern auch die Tätigkeit der Räte, der Kommissionen und sogar das Wirken der einzelnen Abgeordneten. Nach dem Lehrbuch Staatsrecht der DDR (S. 402) ist es für die Staatspraxis und die wissenschaftliche Arbeit von großer Bedeutung zu beachten, daß die Kompetenz der örtlichen Volksvertretungen nicht nur in den Tagungen, sondern auch durch die Tätigkeit ihres Rates und dessen Organe, durch die Kommissionen und die Abgeordneten wahrgenommen wird. Durch diesen Kunstgriff ist es möglich zu kaschieren, daß es nicht die Volksvertretungen als Plena sind, die in den Territorien realiter die höchsten staatlichen Machtorgane sind, sondern die Räte mit ihren Fachorganen, die die Funktionen vor allem der Verwaltung, aber auch der Kontrolle ausüben (s. Rz. 11-66 zu Art. 83). Das schließt nicht aus, daß nach dem GöV den Volksvertretungen ausschließliche Kompetenzen zustehen, über die also keine anderen Organe, auch nicht die Räte, verfügen (s. Rz. 49 und 51, 52 zu Art. 81). 28 b) Tagungen. Die gegenüber den Räten geringere Bedeutung der Volksvertretungen als Plena zeigt sich darin, daß sie relativ selten Zusammenkommen. Nach dem GöV (§ 6 Abs. 1) sollen die örtlichen Volksvertretungen zwar regelmäßig tagen. Aber die vorgeschriebene Mindestzahl der Tagungen (für die Bezirkstage vierteljährlich, die anderen örtlichen Volksvertretungen einmal in zwei Monaten) pflegt die Regelzahl zu sein. 29 c) Die Tagungen werden von den Räten einberufen (§ 6 Abs. 2 Satz 1 GöV). Auch darin zeigt sich die Dominanz der Räte, die auch nicht dadurch gemindert wird, daß die Einberufung auch zu erfolgen hat, wenn es ein Drittel der Abgeordneten verlangt (§ 6 Abs. 2 Satz 2 GöV) - in Anbetracht der homogenen Zusammensetzung der örtlichen Volksvertretungen ein Fall, der bisher noch nicht registriert wurde. Die Einberufung der ersten Tagung der neugewählten Volksvertretung erfolgt durch den Rat der vorangegangenen Legislaturperiode nicht später als vier Wochen nach der Wahl (§ 6 Abs. 2 Satz 3 GöV). 30 d) Die örtlichen Volksvertretungen arbeiten nach einem Arbeitsplan, der in der Regel jährlich nach den Vorschlägen des Rates aufgestellt wird. Dieser gehört nach dem Lehrbuch Staatsrecht der DDR (S. 405) zu den grundlegenden Leitungsentscheidungen der örtlichen Volksvertretungen, obwohl darüber in der Aufzählung der ausschließlichen Kompetenzen der örtlichen Volksvertretungen in § 7 Abs. 1 GöV nichts ausgesagt wird (s. Rz. 51 zu Art. 81). Das kann nur bedeuten, daß auf die Gestaltung des Arbeitsplanes der Rat maßgeblichen Einfluß zu nehmen hat. Der Arbeitsplan setzt die Zahl der Sitzungen, womöglich auch deren Datum fest. Nach § 17 Abs. 2 GöV sind die Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen zwar berechtigt, Beschlußvorlagen einzubringen und der Volksvertretung, dem Rat und den Kommissionen die Beratung bestimmter Fragen vorzuschlagen, auch dürfen sie während der Tagungen an den Rat und an die Leiter der Fachorgane des Rates, die anwesenden Leiter der Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie an die Vorsitzenden der Genossenschaften Anfragen richten, jedoch erfolgt die Behandlung nach dem üblichen Verfahren, wie es in der Geschäftsordnung der Volksvertretung festgelegt ist (GöV-Kommentar, Anm. 2 zu § 17). Daraus ist zu entnehmen, daß dem Arbeitsplan dadurch kein Abbruch geschehen darf. 1132;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der und der dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit sowie ein Maximum an Sicherheit in den Systemen zu gewährleisten.

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