Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 1091

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1091 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1091); Struktur des Ministerrates Art. 79 sterrat festgelegt. Früher galt das für den Vorsitzenden des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft32, es gilt weiter für den Vorsitzenden des Komitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion der DDR33, den Präsidenten der Staatsbank34 sowie den Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission35. Ohne gesetzliche Grundlage werden jedoch auch andere hohe Staatsfunktionäre zu Mitgliedern des Ministerrates gewählt. So waren im September 1981 der Staatssekretär für Arbeit und Löhne 36, der Staatssekretär im Ministerium für Außenhandel, zwei Staatssekretäre der Staatlichen Plankommission, der Leiter des Amtes für Preise37 38, der Leiter des Amtes für Jugendfragen sowie der Oberbürgermeister von Berlin (Ost) ohne gesetzliche Grundlage und ohne Deckung durch die Verfassung Mitglieder des Ministerrates, der Vorsitzende des Staatlichen Vertragsgerichts sogar Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates (s. Rz. 19 zu Art. 79). d) Anteil der Fraktionen. Die Verfassung von 1968/1974 enthält im Gegensatz zu 15 Art. 92 Abs. 1 Verfassung von 1949 keine Bestimmung über die Vertretung der Fraktionen im Ministerrat entsprechend ihrer Stärke. Damit wurde der vor Erlaß der Verfassung von 1968 bestehenden tatsächlichen Situation Rechnung getragen. Von den 45 Mitgliedern des Ministerrates gehörten im September 1981 41 Mitglieder der SED an, darunter der Vorsitzende, die beiden Ersten Stellvertreter und fünf weitere Stellvertreter des Vorsitzenden. Je ein Mitglied des Ministerrates gehört der CDU (als Stellvertreter des Vorsitzenden und Minister für Post- und Fernmeldewesen), der LDPD (als Stellvertreter des Vorsitzenden und Minister für Justiz), der NDPD (als Stellvertreter des Vorsitzenden und Vorsitzender des Staatlichen Vertragsgerichts) sowie der DBD (als Stellvertreter des Vorsitzenden und Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft) an. e) In der Struktur des Ministerrates traten seit dem Erlaß der Verfassung von 1968 fol- 16 gen de Veränderungen ein: (1) Am 26. 6.1968 wurde das seit dem Aufrücken des Amtsinhabers zum Vorsitzenden des Ministerrates seit dem 24. 4. 1964 verwaiste Amt des Ersten Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates wieder besetzt (Neues Deutschland vom 27. 6.1968). (2) Durch Beschluß des Ministerrates vom 31. 7. 1968, durch den Maßnahmen zur weiteren Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus in der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft in den Jahren 1969 und 1970 bestätigt wurden *, wurde der Landwirtschaftsrat in den Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft umgewandelt. 32 § 1 Abs. 2 Verordnung über das Statut des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 19- 3. 1969 (GBl. II S. 245). 33 Abschn. II Ziff. 8 Satz 3 Beschluß des ZK der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Arbeiter-und-Bauern-In-spektion der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. 8.1974 (GBl. I S. 389). 34 § 12 Abs. 2 Satz 1 Gesetz über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. 12.1974 (GBl. I S. 580). 35 § 6 Abs. 1 Satz 3 Statut der Staatlichen Plankommission vom 9. 8. 1973 (GBl. I S. 417). 36 Vgl. Statut des Staatssekretariats für Arbeit und Löhne vom 13. 6. 1973 (GBl. I S. 369). 37 Vgl. Statut des Amtes für Preise beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. 2. 1976 (GBl. I S. 217) im Gegensatz zum aufgehobenen Statut vom 6. 12. 1967 (GBl. 1968 II, S. 17), wo der Leiter des Amtes für Preise noch ausdrücklich als Minister bezeichnet wurde. 38 Abschn. II Ziff. 1.1. der Maßnahmen zur weiteren Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus in der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft in den Jahren 1969/70, bestätigt durch Beschluß vom 31. 7. 1968 (GBl. II S. 711). 1091;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

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