Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 1083

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1083 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1083); Art. 79 Artikel 79 (1) Der Ministerrat besteht aus dem Vorsitzenden des Ministerrates, den Stellvertretern des Vorsitzenden und den Ministern. (2) Der Vorsitzende des Ministerrates wird von der stärksten Fraktion der Volkskammer vorgeschlagen und von der Volkskammer mit der Bildung des Ministerrates beauftragt. (3) Der Vorsitzende und die Mitglieder des Ministerrates werden nach der Neuwahl der Volkskammer von ihr auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. (4) Der Vorsitzende und die Mitglieder des Ministerrates werden vom Vorsitzenden des Staatsrates auf die Verfassung vereidigt. Ursprüngliche Fassung des Art. 80 Abs. 1 - Abs. 4 Satz 1: (1) Der Vorsitzende des Ministerrates wird vom Vorsitzenden des Staatsrates der Volkskammer vorgeschlagen und von ihr mit der Bildung des Ministerrates beauftragt. (2) Der Vorsitzende und die Mitglieder des Ministerrates werden nach der Neuwahl der Volkskammer von ihr auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. (3) Der Vorsitzende und die Mitglieder des Ministerrates werden vom Vorsitzenden des Staatsrates auf die Verfassung vereidigt. (4) Der Ministerrat besteht aus dem Vorsitzenden, den Stellvertretern des Vorsitzenden und den Ministern Übersicht I. Allgemeines 1. Ursprüngliche Fassung 2. Entwurf 3. Verfassungsnovelle von 1974 II. Struktur des Ministerrates 1. Unter der Verfassung von 1949 2. Unter der Verfassung von 1968/1974 III. Bildung und Amtsperiode des Ministerrates 1. Unter der Verfassung von 1949 2. Unter der Verfassung von 1968/1974 3. Amtsperiode des Ministerrates IV. Vereidigung des Ministerrates 1. Regelung der Verfassung von 1949 2. Nach der Verfassung von 1968/1974 Literatur: wie zu Art. 76; ferner: Autorenkollektiv (Hauptautoren: Manfred KemperlWilhelm Panzer/Gerhard Pflicke/Helga Rudolph/Rudolf Streich), Wirtschafts- und Außenwirtschaftsrecht für Ökonomen, Lehrbuch, Herausgeber: Institut für Wirtschaftsrecht der Hochschule für Ökonomie Bruno Leuschner, Berlin, Berlin (Ost), 1977 - Michael Benjamin! Harry Möbis/ Ludwig Penig, Funktion, Aufgaben und Arbeitsweise der Ministerien, in der Reihe: Der sozialistische Staat Theorie, Leitung, Planung, Berlin (Ost), 1973 Klaus Biefeld/Karola Hesse/Rolf Schiisseler, Zur Theorie der juristischen Person, StuR 1978, S. 513 - Erich Bock/Doris Machalz-Urban, Der weitere Ausbau der Volkskontrolle - eine Gesetzmäßigkeit unserer gesellschaftlichen Entwicklung, 25 Jahre Staatliche Kontrolle und 10 Jahre Arbeiter-und-Bauem-Inspektion der DDR, StuR 1973, S. 733 - Ursula Hoffmann, Die Veränderungen in der Sozialstruktur des Ministerrates der DDR 1949-1969, Mannheimer Schriften zur Politik und Zeitgeschichte, Bd. 1, Düsseldorf, 1971 - Werner Greiner-Petter/Gerhard Walter, Zur Erhöhung der Wirksamkeit des Gesamtsystems der gesellschaftlichen und staatlichen Kontrolle, Wirtschaftsrecht 1970, S. 64l - Peter Joachim Lapp, Zur Geschichte der Regierung der DDR, Deutschland Archiv 1977, S. 835 - Lothar Lippmann, Die schöpferische Anwendung Leninscher Lehren im Prozeß der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeiter-und-Bauern-In- 1083;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1083 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1083) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1083 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1083)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Ziele, Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der feindlichen Zentren, Personengruppen und Personen auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage - das Vorhandensein von Planstellen und die Führung der in den Struktur- und Stellenplänen - das Vorliegen mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen.

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