Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar 1982, Seite 1009

Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Seite 1009 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1009); Der Staatsrat und die auswärtige Gewalt Art. 66 ten und deren Abberufung, Entgegennahme der Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben der bei ihm akkreditierten Vertreter anderer Staaten.) b) Nach Art. 66 Abs. 2 Satz 2 a.F. hatte der Staatsrat über den Abschluß der Staats- 39 vertrage zu entscheiden. Einzelheiten waren im Erlaß des Staatsrates vom 30.1.196122 geregelt (s. Erl. III 2 zu Art. 66 in der Vorauflage). Die Ratifizierung war Sache des Vorsitzenden des Staatsrates. 2. Rechtslage nach der Verfassungsnovelle von 1974. a) Nach dem Wortlaut des Art. 66 Abs. 2 Satz 1 vertritt der Staatsrat die DDR völ- 40 kerrechtlich. Nach dem Lehrbuch Staatsrecht der DDR (S. 339) vertreten der Staatsrat und sein Vorsitzender die DDR völkerrechtlich. Der Vorsitzende ist der höchste Repräsentant der Republik heißt es dort wörtlich, freilich ohne Begründung, warum das nicht im Verfassungstext - im Gegensatz zur früheren Regelung - klar zum Ausdruck kommt. Die Regelung des Art. 71 Abs. 1, die der des Art. 75 Abs. 1 a.F. entspricht, trägt freilich dieser Stellung des Vorsitzenden des Staatsrates Rechnung. Denn wie früher ist er es, der die bevollmächtigten Vertreter der DDR in anderen Staaten ernennt und sie abberuft. Er ist es auch, der die Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben der bei ihm akkreditierten Vertreter anderer Staaten entgegennimmt. Es muß offen bleiben, was unter diesen Umständen die Verfassungsnorm soll, derzufolge der Staatsrat als Kollektiv die DDR völkerrechtlich vertritt, da das in der Praxis doch nicht der Fall ist und auch gar nicht so sein kann. Als höchster Repräsentant der Republik - mit anderen Worten als Staatsoberhaupt (s. Rz. 24 zu Art. 66) - genießt der Vorsitzende des Staatsrates die einem solchen im internationalen Verkehr zustehenden protokollarischen Ehren. b) Die Aufgaben des Staatsrates bei der Ratifikation und Kündigung von Völker- 41 rechtlichen Verträgen der DDR sind im Beschluß des Staatsrates vom 22.3.197623 geregelt. Es ist das Verfahren bei Verträgen, die nicht der Zustimmung der Volkskammer bedürfen, und bei solchen, die zustimmungspflichtig sind (s. Rz. 4 zu Art. 51) zu unterscheiden. Im allgemeinen erfolgt die Ratifikation ratifizierungspflichtiger völkerrechtlicher Verträge durch Beschluß des Staatsrates. Der Vorsitzende des Staatsrates unterzeichnet die Ratifikationsurkunde. Sie wird durch den Minister für Auswärtige Angelegenheiten mit unterzeichnet. Die Ratifikation erfolgt auf Vorschlag des Ministerrates. Ist eine Annahmeurkunde oder die Urkunde zum Beitritt zu einem multilateralen Vertrag zu unterzeichnen, gilt Entsprechendes. Wenn ein ratifizierungspflichtiger völkerrechtlicher Vertrag durch die Volkskammer bestätigt ist, unterzeichnet der Vorsitzende des Staatsrates die Ratifikations-, Annahme- oder Beitrittsurkunde auf der Grundlage des entsprechenden Gesetzes der Volkskammer. Ratifikations-, Annahme- und Beitrittsurkunden werden mit dem Siegel des Vorsitzenden des Staatsrates versehen. Die Kündigung von ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen erfolgt nach dem gleichen Verfahren wie ihre Ratifikation. 22 Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den Abschluß und die Kündigung von internationalen Verträgen der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. 1. 1961 (GBl. I S. 5). 23 Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Aufgaben des Staatsrates bei der Ratifikation und Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. 3. 1976 (GBl. I S. 181). 1009;
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Dokumentation: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar 1982, Siegfried Mampel, Zweite neubearbeitete und erweiterte Auflage 1982, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1982 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 1-1364). Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974 (GBl. Ⅰ 1974, S. 432-456).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchüjjrung der Untersuchungshaft - feneral Staatsan Staatssicherheit und Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung Berlin. Zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß dieser Klassenstandpunkt keine einmalig fertig geformte Einstellung von statischer Beschaffenheit sein kann, sondern, der Dynamik der Gesetzmäßigkeiten bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er und er Oahre. Höhere qualitative und quantitative Anforderungen an Staatssicherheit einschließlich der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Unterstützung der Politik der Partei verlangt von der Linie Untersuchung Staatssicherheit vor allem die schnellstmögliche Klärung der ersten Hinweise auf Feindtätigkeit sowie die vorbeugende Verhinderung von Gefahren und Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

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