Sicherungskonzeption Untersuchungshaftanstalt 1987, Seite 54

Sicherungskonzeption Untersuchungshaftanstalt (UHA) Ⅱ der Abteilung XIV im MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Berlin, Magdalenenstraße 14, Berlin 1130, Ministerium für Staatssicherheit, Abteilung (Abt.) XIV/3, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-605/87, Berlin 1987, Seite 54 (SiKo UHA Ⅱ Abt. ⅩⅣ/3 MfS DDR Bln. VVS o022-605/87 1987, S. 54); - 5k - WS MfS O022-605/87 ( ooeos 2. Realisierung des Be sucherve r kehr s im Besuchergebäude Alfred-straße Nr. 11. Aus den persönlichen Kontakten der Verhafteten ergeben sich erhöhte Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft und für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Untersuchungshaftvollzug. Sie resultieren vor allem aus solchen Faktoren wie: - Verhaftete und Strafgefangene befinden sich außerhalb des Verwahrhauses. Dies erhöht die Möglichkeit von Ausbruchsversuchen, Geiselnahmen sowie der unberechtigten Übermittlung von Informationen beziehungsweise Übergabe von Gegenständen;' - Realisierung von Befreiungsversuchen; - Ablegen von sprengstoffverdächtigen Gegenständen in den Besucherräumen; - Handlungen mit provokativ-demonstrativen Charakter vor dem beziehungsweise im BeSuchergebäude; - Möglichkeiten des teilweisen Erkennens der Dislozierung der Sicherungs- und Kontrollkräfte sowie der Maßnahmen zur Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit. 3. Realisierung von VerdachtsprüfungsHandlungen gemäß § 92 ff StPO, Erstvernehmungen und Befragungen von verfahrensbeteiligten Personen durch die Diensteinheiten der Hauptabteilung IX.;
Sicherungskonzeption Untersuchungshaftanstalt (UHA) Ⅱ der Abteilung XIV im MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Berlin, Magdalenenstraße 14, Berlin 1130, Ministerium für Staatssicherheit, Abteilung (Abt.) XIV/3, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-605/87, Berlin 1987, Seite 54 (SiKo UHA Ⅱ Abt. ⅩⅣ/3 MfS DDR Bln. VVS o022-605/87 1987, S. 54) Sicherungskonzeption Untersuchungshaftanstalt (UHA) Ⅱ der Abteilung XIV im MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Berlin, Magdalenenstraße 14, Berlin 1130, Ministerium für Staatssicherheit, Abteilung (Abt.) XIV/3, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-605/87, Berlin 1987, Seite 54 (SiKo UHA Ⅱ Abt. ⅩⅣ/3 MfS DDR Bln. VVS o022-605/87 1987, S. 54)

Dokumentation Stasi Sicherungskonzeption UHA Ⅱ Abt. ⅩⅣ/3 MfS Berlin DDR 1987; Sicherungskonzeption Untersuchungshaftanstalt (UHA) Ⅱ der Abteilung XIV im MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Berlin, Magdalenenstraße 14, Berlin 1130,  Ministerium für Staatssicherheit, Abteilung (Abt.) XIV/3, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o022-605/87, Berlin 1987 (SiKo UHA Ⅱ Abt. ⅩⅣ/3 MfS DDR Bln. VVS o022-605/87 1987, S. 1-104).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ermöglicht. die Vornahme von Maßnahmen der Blutalkoholbestimmung sowie von erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind im strafprozessualen Prüfungsstadium zulässig, wenn sie zur Prüfung des Vorliegens des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden.

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