Die Sicherung Inhaftierter bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen 1987, Seite 30

Schulungsmaterial Exemplar-Nr.: 8, Ministerium fuer Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) XIV, Berlin 1987, Seite 30 (Sch.-Mat. Expl. 8 MfS DDR Abt. XIV /87 1987, S. 30); ?I l 000117 l g) Massnahmen der materiell-technischen und medizinischen Sicherstellung - Entscheidung ueber den Einsatz eines Arztes oder mittleren medizinischen Personals zur Gewaehrleistung der Prozessfaehigkeit Inhaftierter in Zusammenarbeit mit dem medizinischen Dienst, - Mitnahme von aerztlich verschriebenen Medikamenten, - Sicherstellung der Kfz- und anderer Operativtechnik, - Gewaehrleistung der Verpflegung Inhaftierter. h) Festlegungen zu Handlungsvarianten bei Vorkommnissen - Hierbei ist von den bewaehrten Festlegungen der "Kataloge fuer Handlungsvarianten bei Vorkommnissen und anderen politisch-operativ bedeutsamen Ereignissen" auszugehen. Die Handlungsvarianten sind schoepferisch und lagebezogen anzuwenden. Eine Abstimmung mit dem Vorsitzenden;
Schulungsmaterial Exemplar-Nr.: 8, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1987, Seite 30 (Sch.-Mat. Expl. 8 MfS DDR Abt. ⅩⅣ /87 1987, S. 30) Schulungsmaterial Exemplar-Nr.: 8, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1987, Seite 30 (Sch.-Mat. Expl. 8 MfS DDR Abt. ⅩⅣ /87 1987, S. 30)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial 8 MfS DDR Abt. ⅩⅣ /87 1987; Die Sicherung Inhaftierter bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen, Schulungsmaterial Exemplar-Nr.: 8, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1987 (Sch.-Mat. Expl. 8 MfS DDR Abt. ⅩⅣ /87 1987, S. 1-52).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Gestaltung des Aufenthaltes in diesen, der des Gewahrsams entspricht. Die Zuführung zum Gewahrsam ist Bestandteil des Gewahrsams und wird nicht vom erfaßt. Der Gewahrsam ist auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter strikter Wahrung ihrer spezifischen Verantwortung ständig zu gewährleisten, sind die Kräfte und Mittel Staatssicherheit noch stärker auf die Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben auszuschöpfen. Zu beachten ist jedoch, daß es den Angehörigen Staatssicherheit nur gestattet ist, die im Gesetz normierten Befugnisse wahrzunehmen.

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