Die Sicherung Inhaftierter bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen 1987, Seite 24

Schulungsmaterial Exemplar-Nr.: 8, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1987, Seite 24 (Sch.-Mat. Expl. 8 MfS DDR Abt. ⅩⅣ /87 1987, S. 24); - 2k - BStÜ ! 999111 Bezeichnung des verhandlungsführenden Gerichtes Personalien des Angeklagten (Name, Vorname, geb. am, Staatsangehörigkeit) Anklagegrund (Bezeichnung des Deliktes gern. StGB) Verhandlungsablauf laut Plan Verhandlungsort (Etage, Gang, Gerichtssaal bzw. konkrete Örtlichkeit bei Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit in Betrieben, Institutionen oder Objekten der bewaffneten Organe) zu erwartende Zulassung oder Ausschluß der Öffentlichkeit während der Hauptverhandlung bzw. ob eine gezielte Öffentlichkeit geladen wurde voraussichtliche Anwesenheit von ausländischen Diplomaten und/oder akkreditierten Korrespondenten ausländischer Massenmedien sowie der Hinweis, ob von diesen oder DDR-Jouraalisten Ton- und Filmaufzeichnungen angefertigt werden dürfen und ob die Erlaubnis vorliegt, Interviews zu führen Kurzeinschätzung der politischen und politisch-operativen Bedeutung der Hauptverhandlung;
Schulungsmaterial Exemplar-Nr.: 8, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1987, Seite 24 (Sch.-Mat. Expl. 8 MfS DDR Abt. ⅩⅣ /87 1987, S. 24) Schulungsmaterial Exemplar-Nr.: 8, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1987, Seite 24 (Sch.-Mat. Expl. 8 MfS DDR Abt. ⅩⅣ /87 1987, S. 24)

Dokumentation Stasi Schulungsmaterial 8 MfS DDR Abt. ⅩⅣ /87 1987; Die Sicherung Inhaftierter bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen, Schulungsmaterial Exemplar-Nr.: 8, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) ⅩⅣ, Berlin 1987 (Sch.-Mat. Expl. 8 MfS DDR Abt. ⅩⅣ /87 1987, S. 1-52).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung im Staatssicherheit im strafprozessualen Prüfungsstadium zwecks Prüfung von Verdachtshinweisen zur Klärung von die öffent liehe Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalten mittels Nutzung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen.

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