Selbstbehauptung und Widerstand in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1964, Seite 103

Selbstbehauptung und Widerstand in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 103 (Selbstbeh. Wdst. SBZ Dtl. DDR 1964, S. 103); sollten eine bessere Interessenvertretung der Arbeiter vornehmen, indem sie in Opposition zum Staat gehen152h.“ Der eigentümlichen Logik dieser Entwicklung entsprach es, wenn die Arbeiter bald auch ihrer vom FDGB unabhängigen Vertretungsorgane in den Betrieben beraubt wurden. Immerhin existierten seit Herbst/Winter 1945 in nahezu allen Betrieben der SBZ, also noch vor Erlaß des Kontrollratsgesetzes Nr. 22 (Betriebsrätegesetz) vom 10. August 1946, wieder demokratisch gewählte Betriebsräte, durch die die Arbeiterschaft ein innerbetriebliches Mitbestimmungsrecht ausüben konnte. Da aber Zentralverwaltungswirtschaft und innerbetriebliche Mitbestimmung einander weitgehend ausschließen, mußten die Betriebsräte den kommunistischen Machthabern mit zunehmender Sowjetisierung der Wirtschaft mehr und mehr im Wege stehen. „Denn die Rechte, die der Staat den Betriebsräten gegenüber (privaten) Unternehmern gern gewährte, kehrten sich nun gegen ihn selbst als neuen Unternehmer15*“, zumal die Arbeiter vorwiegend Kollegen ihres Vertrauens und nicht Kommunisten in die Betriebsräte wählten. Schon die 1945 in einer Reihe von Großbetrieben in der SBZ durchgeführten ersten Betriebsratswahlen hatten allerdings für die Kommunisten denkbar ungünstige Ergebnisse gezeitigt. „In den Leuna-Werken hatten sie z. B. von insgesamt 32 Mandaten nur ein einziges erlangen können, während den Sozialdemokraten 26 Mandate zugefallen waren15*“ Bei den letzten Betriebsrats wählen, die 1948 in der SBZ abgehalten werden durften, hatten die Arbeiter zu über 50 Prozent ihre Stimmen für parteilose Kandidaten abgegeben. In den „Bitterfelder Beschlüssen“ vom 26. November 1948 erzwang die Führung des FDGB die Beseitigung des „Dualismus“ zwischen Betriebsgewerkschaftsleitungen und Betriebsräten, indem die Rechte der Betriebsräte den Betriebsgewerkschaftsleitungen übertragen wurden. Der Unterschied war keineswegs nur formaler Natur. Im Gegensatz zu den selbständigen Betriebsräten waren die Betriebsgewerkschaftsleitungen als organisatorische Einheiten des FDGB an dessen Weisungen gebunden; von 152b Otto Schön „Gewerkschaften Staat und die führende Rolle der Partei“, in „Die Arbeit“ Nr. 9/1963, S. 4 und S. 2. 153 Gerhard Haas!Alfred Leutwein „Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone“, fünfte, erweiterte und ergänzte Auflage, Bonn/Berlin, S. 19. Vgl, dazu „Der FDGB Erfüllungsgehilfe der SED“, herausgegeben vom Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Frankfurt/Main 1962. 154 Ernst Richert „Agitation und Propaganda“, S. 26. 103 103;
Selbstbehauptung und Widerstand in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 103 (Selbstbeh. Wdst. SBZ Dtl. DDR 1964, S. 103) Selbstbehauptung und Widerstand in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Seite 103 (Selbstbeh. Wdst. SBZ Dtl. DDR 1964, S. 103)

Dokumentation: Bonner Berichte aus Mittel- und Ostdeutschland, Selbstbehauptung und Widerstand in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1964, Karl Wilhelm Fricke, Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Bonn und Berlin 1964 (Selbstbeh. Wdst. SBZ Dtl. DDR 1964, S. 1-192).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an politisch und tsohekistisoh klugem Handeln, flexiblem Reagieren und konsequentem Durchsetzen der Sicherheitsanforderungen verlangen. Die allseitig Sicherung der Inhaftierten hat dabei Vorrang und ist unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet sowie der Aufklärungslätigkeii planmäßig, zielgerichtet, allseitig und umfassend zu erkunden, zu entwickeln und in Abstimmung und Koordinierung mit den anderen operativen Diensteinheiten durchzuführen, die entsprechend den Festlegungen in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen für die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zuständig sind. Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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